Gibt es eigentlich nur noch selbstsüchtige Schwachmaten ??

Ich habe am Samstag meinen Anhänger verkauft.. und zwar an den zweiten, der anrief.
Der erste hatte gleich mal 350 € gesagt ( stand mit 400 drin ) und meinte, er würde den nehmen...
Ich : " Okay, aber schauen Sie sich den Anhänger doch erst an ?!"
Er : " Schaffe ich nicht, könnte morgen kommen"
Ich : " Geht nicht, bin ich nicht da.."


Kurz und gut.. wir hatten einen Treffpunkt in Heimfeld abgemacht zu Samstag, da ich da vorbeikommen könnte ( Umweg, aber gut ).
Von mir keine Verkaufszusage !


Kurz danach rauscht ein anderer Interessent auf den Hof und möchte den Anhänger haben, will 380€ zahlen und den sofort mitnehmen.
Daraufhin habe ich den Anhänger verkauft und dem anderen gesagt, es tut mir leid aber der Anhänger ist verkauft ( per mail )
Weiss ich, ob er doch noch weiter runter handelt ?
Ich hätte schliesslich auch am Treffpunkt noch nein sagen können, oder doch nicht ? Denke schon..


Nun droht der mir mit dem BGB und will vollen Ersatz haben,
weil er meint ich hätte dem Verkauf Ihm gegenüber zugestimmt ( mündlicher Kaufvertrag ) :cursing: .. hat der Sie noch alle ?
Ich habe schon dieses Jahr mit solch einem Arschloch zu tun gehabt..es langt mir :evil:


Ich schätze mal, auch dieser Mensch hat keine Freunde und keine Hobbys und sonst nichts was Ihn glücklich macht..


Gruß


ein angepisster Sven

Kommentare 18

  • Also nachdem was, nicht zuletzt Carlos alias Alex, geschrieben wurde möchte ich hier mal mit ein paar Irrtümern aufräumen.
    1. Kaufverträge können mündlich abgeschlossen werden (Ausnahme: von Immobilien). Also hier wäre ein Vertrag mündlich möglich.
    Dafür benötigt man 2. zwei sich entsprechende Willenserklärungen. Also z.B. Ich nehme den für 350€. Antwort: Ja, ok.
    Damit ist der Vertrag geschlossen. Die Antwort Svens lautete aber: Schauen Sie sich den Hänger doch erst mal an. Vertragschluss also nicht zustande gekommen.
    Und was zur Übergabe nach § 929 BGB.
    Mit dem Vertragsschluss hat der Käufer einen Anspruch, dass ihm die Sache übergeben und übereingnet wird.
    Diese Einigung und Übergabe ist aber absolut unabhängig vom Vertrag.
    Der Jurist spricht hier vom Abstraktionsprinzip, soll heißen, dass das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (hier der Kaufvertrag) getrennt vom dinglichen Geschäft (also hier Einigung und Übergabe) zu betrachten ist.
    Mit dem Kaufvertrag erwirbt man einen Anspruch auf Übereignung, wird aber nicht Eigentümer.
    Man kann Sachen auch unendlich oft verkaufen und hat jedesmal einen wirksamen KV geschlossen, Übereignen kann man jedoch nur einmal.
    Die anderen Käufer werden nicht Eigentümer, haben aber einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer.
    Der § 812 BGB ist wieder was anderes, da geht es um ungerechtfertigte Bereicherung. Da geht es darum, dass jemand was hat, was ihm nicht zusteht.
    Bsp: Die Kaufsache, obwohl der Kaufvertrag angefochten wurde und damit ex tunc (d.h. von Beginn an) nichtig ist. Diese Kaufsache muss dann nach § 812 BGB herausgegeben werden.
    Zurück zum Thema: Mach Dir keine Gedanken wegen des "Käufers", da wird nichts rauskommen und wenn er sich meldet, würde ich gerne wissen, wie der den Vertragsschluss beweisen möchte.
    Viele Grüße
    Stefan

  • Ich geh mal freiwillig mit dem Hund Gassi ^^ :lach:

  • Wenn ich dich richtig verstehe, hat es keinen verbindlichen Kaufvertrag gegeben, also schriftlich.
    So ist es weder nach § 812 i. V. mit § 929 BGB zu einer Einigung und Übergabe gekommen und infolge dessen ist kein § 433 (Kaufvertrag) zustande gekommen, da Angebot und Angebotsannahme überhaupt nicht zustande gekommen sind.
    Somit kann der Typ auch nicht darauf pochen, dass ihm der Hänger zustehen würde.
    So hab ich das mal im 3. Semester Wirtschaftsprivatrecht lernen müssen.

  • Deppen gibt's!


    Gruß

  • Stimmt, da hat Tom recht.. aber so etwas gab es nicht in meinem Fall !
    Gut, das mit der Privatautonomie hatte ich schnell überflogen, ist ja jetzt nun auch egal..



    Gruß Svenne

  • Die Privatautonomie besagt lediglich, dass man keinen dritten für den Kaufvertrag brauch; also keinen Notar so wie bei einem Grundstückskauf.


    Da hat unser Tom schon recht.


    Aber anscheinend löst sich das ganze eh in Wohlgefallen auf.

  • So.. hat gerade geschrieben. Er möchte sich nicht mit mir rumärgern und verweist auf Google.. Na denn Prost.


    Gruß Sven

  • Also, ich habe mal ein bischen gegoogelt und gewikit.. nach BGB war es kein gültiger Kaufvertrag, da weder schriftlich oder elektronisch oder sonstwas.. Dagegen setze ich die Privatautonomie und den Eigentumsvorbehalt - Basta


    Ich verkaufe nie wieder etwas, wenn so etwas dabei rauskommt..

  • Das okay am Telefon bezog sich auf die Frage, ob denn 350€ okay wären. Nicht auf die Aussage, er nimmt Ihn.. da habe ich immer gesagt, erst ansehen.
    Ich habe nämlich keine Lust, mich vor Ort nochmals runterhandeln zu lassen so nach dem Motto " öh, den habe ich mir aber schöner vorgestellt" oder sonstwas.. Kenne ich alles zur Genüge.


    Gruß

  • :S ich würds auch ignorieren, kein normaler Mensch zieht deswegen vor Gericht. Steht ja dann Aussage gegen Aussage. Und wenn mehrere Leute das Gespräch mitgehört haben ist ja schön, aber seit wann ist das denn erlaubt ohne dem anderen Bescheid zu sagen?


    Aber theoretisch war das schon ein Kaufvertrag:


    Er: Ich nehme ihn.
    Du: Okay....


    Gegenseitige Willenserklärung und so.

  • Ich sach nur, mit mir wäre das nicht passiert.
    Aber ich durfte ja nicht zum erlaucheten Kreis der Käufer
    zählen. Heul,Heul Heul

  • Ach,
    abhaken,
    da wird eh nix draus, ausser Graue Haare ^^
    Gruß

  • In der e-mail ? Garnichts... war ja alles am Telefon. Ich habe in der e mail lediglich geschrieben, das der Anhänger an einen Interessenten verkauft worden ist und das es mir für Ihn leid tut ( weil jemand schneller war als er ).

  • Die Frage ist was du ihm in der E-mail geschrieben hast, weil er im Prinzip recht hat.

  • ÄÄh ja richtig.. AdvoCard .. lol

  • Es heißt AdvoCard Lüttn ;)

  • Mich regt halt sowas auf.. um dann auch noch zu behaupten, zwei Zeugen hätten das Telefonat mitgehört und würden das bezeugen..
    Ich reiss dem den Kopf ab, wenn ich den in die Finger bekomme...


    Aber Du hast recht, einfach locker bleiben denn.. Advokat ist Anwalts Liebling


    Gruß Sven

  • Oh man, Sven,


    lach mal laut und kräftig, was machts Du Dir Gedanken ? Heute glaubt jeder seinen Frust, hier "ein anderer war schneller" , mittels "Anwalt,Gericht," russische Verwandschaft" usw durchsetzen zu können.


    Meine Frage: Warum schreibst Du da noch ne mail? Einfach nicht zum Treffpunkt kommen, so wie all die, die Dir am Telefon sagen, sie kommen morgen 15.30 und dann natürlich nicht erscheinen. Wenn der den Hänger will muß er eben zu Dir kommen, und wenn es zeitlich nicht geht hat er halt Pech gehabt. Fertig.


    Gruß


    H.