Es heutzutage doch üblich, dass Aufträge an dritte weiter gegeben werden. Das allein recht fertigt keine Reklamation.
"Üblich" ist immer sehr subjektiv.
Außerdem funktioniert das in meinem Fall schon rein rechtlich nicht, weil ich das Auto der MB-Werkstatt überlassen habe und keinem dritten. Die MB-Werkstatt darf damit in die Halle fahren, dran schrauben und evtl. eine Probefahrt machen. Und sonst niemand.
Die Antwort der Werkstatt ist übrigens da:
Der eigene Vermessungsstand wäre defekt gewesen und man hat deshalb auf die Hilfe der Reifenbude zurückgegriffen. Dort gäbe es einen Vermessungsstand nach MB-Richtlinien und deshalb sei alles in Ordnung.
Nur so am Rande vermerkt: Kein Wort des Bedauerns, dass der Kunde mit der Dienstleistung nicht zufrieden ist.
Eine Erklärung dafür, dass auf der Rechnung nur MB-Arbeitseinheiten zu finden waren, fehlt natürlich auch.
Das Verhalten der Werkstatt ist zumindest mutig. Denn der Vorfall spielt sich in einem kleinen Ort mit nur 44.000 Einwohnern ab. Der örtliche Sportverein hat stolze 5.000 Mitglieder. Da muss man eigentlich immer damit rechnen, an einen Kunden zu geraten, der dort Mitglied ist und seine Unzufriedenheit weiterträgt. Na ja, ich bin hier Neubürger und Neumitglied, vielleicht kennen die anderen 4999 die Werkstatt schon ...