Reifen - ABV/ABS Eignung ... heute noch relevant/aktuell?

  • Hallo,


    Hab grad im Gutachten meiner eventuellen neuen Felgen nen Eintrag über die ABV/ABS Eignung der Reifen gefunden. Was ist das genau und wie kann man herausfinden, welche Reifen die Forderungen erfüllen? Ist dieser Eintrag überhaupt noch als aktuell zu betrachten, oder ist da mal was geändert worden?


    Und zwar steht hier:


    Bei dieser Kombination ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


    Handelt sich um 215/45/17 vorne und 235/45/17 hinten auf RH Topline AA 8x17/ET35.


    Cu


    Tom

  • Die Reifenkombi ist wohl nicht mehr in der Toleranz.


    Ich selbst fahr 215/45/17 und 235/40/17. wurde von Tüv problemlos eingetragen.


    Das Problem bei deiner Kombi ist, daß der hintere Reifen vom Abrollumfang größer ist als der Vordere.
    Somit entstehen unterschiedliche Raddrehzahlen, die das ABS evtl. nicht mehr verarbeiten kann und somit nicht mehr optimal bis gar nicht mehr funktioniert.

    -Eiweißpulver = 50 €


    -Handschuhe = 10€


    -Creatin = 20€


    -Monatsbeitrag Studio = 45€


    -Wenn Andere wegen dir die Straßenseite wechseln = unbezahlbar




  • war vor ca 2 Wochen beim TÜV und DEKRA deswegen (vo 215/45 R17 hi 235/40 R17 und vo 215/45/ R17 hi 225/45 R17). Beide wollten diese ABV-Eignung haben. Habe schon von Goodjear, Dunlop, Toyo und Hankook welche, erstellen die ohne Probleme. Werden aber extra für dein FZG geschrieben.
    Ein Tipp von mir, frage direkt bei Hankkok nach. Die sind schnell in der bearbeitung und haben als einzige einen diken Bonus drin (kleingedruckte): "die Reifen entsprechen .... und können gegen jeden europäischen Reifen ausgetauscht werden".
    Damit will ich nächste Woche noch mal zum TÜV und frag mal nach, ob ich dann "jeden europäischen Reifen" draufziehen kann.

  • Zitat

    Jo Joker schrieb am 11.03.2006 21:52 Uhr:
    Ein Tipp von mir, frage direkt bei Hankkok nach. Die sind schnell in der bearbeitung und haben als einzige einen diken Bonus drin (kleingedruckte): "die Reifen entsprechen .... und können gegen jeden europäischen Reifen ausgetauscht werden".
    Damit will ich nächste Woche noch mal zum TÜV und frag mal nach, ob ich dann "jeden europäischen Reifen" draufziehen kann.


    es gibt keine Reifengebundenheit mehr,
    es kann jedoch von einem Felgenhersteller verlangt werden (im Teilegutachten)
    das du VA + HA den gleichen Reifen fährst
    ansonsten darfst du mischen - aber Achsweise muß gleich sein
    d.h. z.B. TOYO Proxes T1R an der VA + ContiSportcontact an der HA ist erlaubt
    hab ich selbst so gefahren


    hab jetzt meine OZ-Futura mit Mischbereifung ohne Probs eingetragen bekommen
    hier mal ein Bild http://img108.imageshack.us/img108/4421/img002515cs.jpg http://img108.imageshack.us/img108/4421/img002515cs.th.jpg


    PS: Das ABV/ABS ist aber noch aktuell - da eventl. bei einer zu großen Abweichung von VA zu HA
    die Systeme (ABV/ABS) nicht mehr korrekt arbeiten können


    MfG Nico

    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/signaturneukopiekopiexuapp.jpg]


    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Nicod78 ()