wie lange hast du die Gurke? Wenn das weniger wie 6 Monate sind, dann greift nach deiner Wahl nicht die Gebrauchtwagengarantie (Junge Sterne?), sondern die Sachmangelhaftung des Händlers. Wann warst du zuerst mal dort gewesen? Mangel schriftlich angezeigt?
Und jetzt nochmal: Wenn du bei haltendem Auto die Beifahrertür von innen öffnest, dann tritt der Fehler, dass die ZV nicht aufmacht, auch auf? Was passiert bei den hinteren Türen?
Schalte die Funktion mal komplett aus.