Restwert C180 W202

  • Somit hätte er den Schaden Quasi für "umsonst" repariert.


    Also ich würde aus dem Fall nur mit einem Lächeln rausgehen, wenn unter dem Strich ein Puls bleiben würde ;).
    Und ich denke, das ist ein idealer Fall dafür. Reparieren inkl. echtem Nutzungsausfall gibt es an der Stelle natürlich nicht ;).


    gruss

  • Mir is letztes Jahr im Herbst auch einer auf meinen C180 (BJ 93) hinten drauf gebügelt.
    Bei mir is die Zierleiste aufm Stoßfänger gerissen und der Lack leicht beschädigt. Der Gegner sah aus, als sei er nen halben Meter kürzer. Ich mag meinen kleinen Panzer!


    Ergebnis nachdem die Versicherung des Gegners auf einem Gutachter bestand (habe meinen eigenen genommen/nehmen dürfen)


    Wiederbeschaffungswert: 2500 Euronen
    Reparaturkosten: ca. 2450 Euronen
    Ergebnis: Wirtschaftlicher Totalschaden


    Restwert ca. 1200 Euro


    "bestes" Ankaufsangebot eines Händlers 550 Euro.
    Weil ich nich verkaufen wollte, ham se die Summe vom Restwert abgezogen und mir die Differnz dann ausgezahlt.


    Mein Tip an dich:
    Wenn die Versicherung sagt, das sei ein Totalschaden, bestehe auf ein Gutachten - wenn die Versicherung es nicht von sich aus anbietet und bestehe auf einen eigenen Gutachter. Lass dir von deiner Vertrauenswerkstatt am besten einen empfehlen. Und rechne danach nicht mit einem Geldregen... *seuftz*

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  • Weil ich nich verkaufen wollte, ham se die Summe vom Restwert abgezogen und mir die Differnz dann ausgezahlt.


    Na ist doch dann gar nicht so schlecht gelaufen. Knapp 2000€ eingestrichen ist doch alles andere als schlecht.


    Wenn die Versicherung sagt, das sei ein Totalschaden, bestehe auf ein Gutachten - wenn die Versicherung es nicht von sich aus anbietet und bestehe auf einen eigenen Gutachter.


    Wozu darauf warten, was die Versicherung sagt?
    Machen heißt hier das Motto. Ob die Versicherung hinterher noch ihren eigenen Gutachter schicken möchte ist deren Bier. Das kann man eh nicht beeinflussen, genauso wenig wie man sich davon beeinflussen lassen sollte, was die Versicherung sagt (und das fängt damit an, überhaupt drauf zu warten was die sagen).
    Ab zum eigenen Gutachter heißt hier das Motto.


    gruss

  • Hey Julian...
    Leider wird die Summe des besten "Ankaufsangebotes" von dem Restwert des Fahrzeuges abgezogen. Also nix mit "2000 Euro" eingesteckt. 1200 - 550 ergibt bei mir 650 und das wars auch, was ich aufm Konto hatte.


    Und ganz vorsichtig damit, einfach einen Gutachter zu holen. Wenn das mit der gegnerischen Versicherung nicht abgesprochen ist, kann man auch gern mal auf den Kosten für den Gutachter sitzenbleiben!

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  • Also ich weiß nicht wie bei Euch die Versicherungen rechnen, bei uns rechnen die


    2500,- Wiederbeschaffungswert


    abzüglich


    1200,- Restwert


    ergibt nach meinem Dafürhalten


    1300,- Euro Auszahlbetrag.


    Deine Rechnung kann ich nicht so ganz nachvollziehen.


    Ich habe die besten Erfahrungen mit einem Gutachten vom TÜV-Rheinland gemacht, weil gegen ein Gutachten vom TÜV wird so wirklich keine Versicherung angehen, TÜV ist sowas wie "unantastbar"

  • Von dem "Auszahlungsbetrag" wird grundsätzlich der Betrag abgezogen, den ein Händler für das Fahrzeut in der interenen Versicherungsbörse bietet.
    Frag' mal deine Versicherung ;)


    Aber stimmt.. ich habe mich in meinem Vorpost missverständlich ausgedrückt....
    Es müsste selbstverständlich heißen
    Wiederbeschaffungswert
    abzüglich Restwert
    abzüglich Angeobt eines Aufkäufers
    ergibt Auszahlungsbetrag der Versicherung!

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  • Leider wird die Summe des besten "Ankaufsangebotes" von dem Restwert des Fahrzeuges abgezogen. Also nix mit "2000 Euro" eingesteckt. 1200 - 550 ergibt bei mir 650 und das wars auch, was ich aufm Konto hatte.


    Da komme ich nicht ganz mit.
    Was wäre gewesen, wenn du das Fahrzeug nicht hättest weiter fahren wollen? Unter dem Strich hättest du ja beim Wiederbeschaffungswert landen müssen. Eigentlich müssten Restwert und bestes "Ankaufsangebot" übereinstimmen, denn das beste "Ankaufsangebot" ist ja praktisch gesehen der Restwert.
    Sprich im Normalfall gibt es einen Wiederbeschaffungswert und von dem wird abgezogen, was das Unfallfahrzeug noch wert ist. Dazu weist dir in aller Regel die Versicherung einen Käufer nach, der es für entsprechendes Geld kaufen würde. Die Differenz hat die Versicherung zu zahlen. Ob du nun das Auto verkaufst für den nachgewiesenen Preis oder behälst, ist dein Bier.


    Und ganz vorsichtig damit, einfach einen Gutachter zu holen. Wenn das mit der gegnerischen Versicherung nicht abgesprochen ist, kann man auch gern mal auf den Kosten für den Gutachter sitzenbleiben!


    Jede Unfallpartei hat ein Recht auf einen eigenen Gutachter. Das muss man nicht absprechen.
    Es gibt zwei Möglichkeiten auf den Kosten voll bzw. zum Teil sitzen zu bleiben. Erstens gibt es eine Bagatellgrenze, darunter darf man keinen Gutachter ins Boot nehmen (wäre einfach unverhältnismäßig). Aber wenn hier von Totalschaden die Rede ist, sind wir da klar drüber. Zweitens hat die Gutachterkosten der Unfallverursacher zu tragen bzw. werden nach Teilschuld aufgeteilt. Ist man also Schuld oder Mitschuld, dann ist man kostenmäßig mit im Boot. Hier sieht es aber auf den ersten Blick relativ eindeutig aus.


    gruss

  • nein! es müsste heißen Wiederbeschaffungswert - Angebot des Aufkäufers, in deinem Fall 1950.- Auszahlung


    edit: welche Rolle spielt noch ein fiktiver Restwert, den keiner bereit ist zu zahlen?

  • Es müsste selbstverständlich heißen
    Wiederbeschaffungswert
    abzüglich Restwert
    abzüglich Angeobt eines Aufkäufers
    ergibt Auszahlungsbetrag der Versicherung!


    Nein, hier wird der Restwert doppelt abgezogen. Einmal der theoretische Restwert (Gutachterrestwert oder was für einer ist das sonst?) und dann der praktische Restwert, nämlich der, den ein Käufer bereit ist zu zahlen.


    Das kann nicht sein. Normal dürfte nur der praktische Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen werden.


    gruss

  • so muss es sein!


    Und die gegnerische Versicherung soll dir allen Ernstes die Summe Restwert- Aufkäuferangebot ausgezahlt haben? Sehr merkwürdig...