Ein politischer Grund könnten bsw. Äußerungen eines Bundespräsidenten sein, die das Grundgesetz in Frage stellen, aber so formuliert, dass sie nicht per Volksverhetzung u.ä. justiziabel sind. In so einem Fall wäre jemand doch selbstverständlich politisch nicht mehr tragbar, obwohl seine Äußerungen persönlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt wären.
Jetzt erkläre mir, wo ist der Unterschied zwischen einer Äußerung das Grundgesetz betreffend oder einer Lüge, die beide nicht justiziabel sind?
Beides wird irgendwie abgeleht, aber eben nur auf der politischen Ebene.
Er wollte den Posten nicht räumen (und es kann nun wirklich keiner erzählen, dass er vorschnell das Handtuch geworfen hat). Er hat ihn räumen müssen, aufgrund von politischem Druck. In der Tat haben Politik, Medien, Bevölkerung nicht mehr hinter ihm gestanden ... das ist ein Grund aus politischen Gründen zurückzutreten.
Ein Paradebeispiel für einen persönlichen Rücktritt, war der von Köhler. Da standen Politik, Bevörkerung und auch weite Teile der Medien hinter ihm. Warum auch immer, aber er wollte offensichtlich nicht mehr. Das ist ein Rücktritt aus persönlichen Gründen.
gruss