Laut StVZO ist ja Unterbodenbeleuchtung verboten, allerdings nur während der Fahrt.
Nope, Unterbodenbeleuchtung ist auch im Stand verboten, allein der Anbau macht die Betriebserlaubnis zunichte.
Erlaubt ist nur Ein-/Ausstiegsbeleuchtung links/rechts in der Farbe weiß, im Stand.
So wie hier im Video gezeigt ist m.W. ebenfalls nicht gestattet.
Bei weiterem Diskussionsbedarf bemüht bitte eins der zahlreichen Themen im TÜV-Bereich, danke