Mercedes SLS von MEC gestern im TV gesehen.

  • Laut StVZO ist ja Unterbodenbeleuchtung verboten, allerdings nur während der Fahrt.


    Nope, Unterbodenbeleuchtung ist auch im Stand verboten, allein der Anbau macht die Betriebserlaubnis zunichte.


    Erlaubt ist nur Ein-/Ausstiegsbeleuchtung links/rechts in der Farbe weiß, im Stand.
    So wie hier im Video gezeigt ist m.W. ebenfalls nicht gestattet.


    Bei weiterem Diskussionsbedarf bemüht bitte eins der zahlreichen Themen im TÜV-Bereich, danke ;)

    (\__/)
    ( ° ° )


    Du musst verdammt viel saufen, um Bukowski zu verstehen.



    Ich finde es gut, dass es diesen Qualitätsanspruch in diesem Forum gibt und auf dessen Einhaltung geachtet wird. Das macht nämlich den Unterschied aus zwischen einem seriösen Fachforum und virtuellen Deppentreffpunkten mit vorherrschend infantilem Gesülze.