eBay. Kontonummer falsch. Kennt ihr das?

  • Hallo,


    ich habe gerade was bei eBAy gekauft und als Zahlungsoptionen gibt es neben paypal, Barzahlung bei Abholung oder Lastschrift.


    Letzteres gewählt, alles eingegeben, aber das dämliche Formular behauptet, meine Kontonummer sei falsch.


    Selbst vorangestellte Nullen änderten daran nichts.


    Ich kaufe nichts mehr ohne Überweisungsoption, soviel ist sicher. Paypal lehne ich ab. Habe den Verkäufer gebeten, mir seine Kontonummer zu schicken, dann überweise ich das Geld.


    Viele Grüße


    Stefan

  • Hallo Stefan!


    Als Bänker muss ich dir leider sagen, dass die Überweisung die für dich (also für den Käufer) unsicherste Methode ist, bei ebay zu bezahlen, weil du Vorkasse leisten musst, damit der Verkäufer die Ware versendet.
    Wenn eine Überweisung von deiner Bank ausgeführt wurde, kannst du das Geld nicht mehr zurück holen (z.B. wenn die Ware fehlerhaft ist oder gar nicht erst kommt), was hingegen bei einer Lastschrift möglich ist. Die Lastschrift ist für den Käufer das ideale Mittel, Paypal bietet aber auch hier immer noch eine höhere Sicherheit als die Überweisung.


    Ist nur als Tipp gedacht...

  • Du lehnst Paypal ab, das ist schade. Es ist nunmal sehr sicher. Hat mir in den letzten Jahren 2x das Geld gerettet, weil ich eine Nichtlieferung dort gemeldet hatte. Die Überweisung wäre futsch gewesen und wegen 20 Euro den Anwalt einschalten ist sinnlos. So kam es komplett zurück. Ich für meinen Teil bezahle mittlerweile alle Internet Einkäufe über Paypal - einfach und schnell und ich kann wählen welches Konto oder welche Kreditkarte.

  • Wer meint PayPal wäre absolut sicher, sollte mal in den C't Zeitschriften Rubrik "Vorsicht Kunde" anschauen.


    http://www.heise.de/ct-tv/arti…orsicht-Kunde-801335.html
    http://www.heise.de/ct-tv/arti…rsicht-Kunde-1127552.html
    http://www.heise.de/ct-tv/arti…nkenaufsicht-1171237.html
    http://www.dooyoo.de/finanzen-…/paypal-com/Testberichte/


    Was mich persönlich an Paypal stört: es ist eine Bank ohne wirklich eine Bank zu sein. Man wird von ebay gedrängt es zu nutzen (beispielsweise gab es früher Käuferschutz ohne Paypal), mein Geld landet bei einem ausländischen Geldunternehmen, für das weder die deutsche Gesetzgebung noch deutsche Sicherungsfonds gelten. Stichpunkt Service: ebay hat praktisch keinen nennenswerten Kundenservice, Paypal gehört ebay.


    Ich will nichts stigmatisieren, aber bei solchen Fülle an negativen Beträgen im Netz würde ich bei normalen Kontowahl einen Bogen um so eine Bank machen.


    Was die Überweisung anbetrifft, mit bischen Verstand bei der Händlerwahl lässt sich das Risiko minimieren (z.B. Händler die bei ebay 99% positive Bewertungen haben, durch die Umsatzmenge jedoch 500-1000 negative Bewertungen haben können und trotzdem bei 99% bleiben, meiden.Im Netz bei seriösen Händler einkaufen, die über normale postalische Adresse/Telefonnummer erreichbar sind und keine "Mega-/Superschnäpchen" verkaufen).

  • Ich sehe es nicht ein, Gebühren an eBay auch noch beim Bezhalen zu bezahlen, deshalb kein Pay-Pal.
    Und bisher hatte ich nie ein Problem, dass ich was nicht bekam.

  • Hallo,


    soweit ich weiß, entstehen dem Käufer bei Pay-Pal keine direkten Kosten - vielleicht indirekte.
    Aber mir ist es auch nicht recht, meine Giro Kontonummer an irgendeine weitere Bank unnötig weiter zu geben.
    Bei kleineren Beträgen überweise ich im voraus. Bisher ohne Ärger.
    Ansonsten nutze ich meine Kreditkarte.
    Manchmal geht es aber nicht ohne Pay-Pal, leider.


    Gruß

  • Ohne die Links angeschaut zu haben, bin auf dem Sprung, ich hatte Problemfälle damit gelöst. Gebe aber auch keinen 4-stelligen Betrag damit aus, sowas mache ich im Laden.


    Bei normaler Überweisung bin ich seit 2002 etwa 3x reingeflogen, wo das Geld weg war und man ohne Anwalt nichts reißen konnte, weil der Verkäufer abgemeldet war und ebay die Achseln zuckte.


    Paypal Gebühren hat man nur als Geld Empfänger, nicht als Sender.
    Paypal ist doch seit über einem Jahr eine eingetragene Bank oder nicht? Weiß nicht ob es vor Ort nur ein Büro ist oder wirklich eine Bank, aber andere Direktbanken arbeiten auch nicht anders.

  • Paypal ist aber keine deutsche Direktbank, hat keinen Sitz in Deutschland (sondern in Luxemburg) und unterliegt somit nicht dem deutschne Recht. Ferner ist ein Guthaben auf einem PayPal-Konto nicht durch das Einlagensicherungssystem geschützt.
    Auch gehört keine Direktbank einem so undursichtigen US Unternehmen wie ebay.


    Bei einer Überweisung muss man dem Verkäufer vertrauen, somit hat man das Risiko an einen unzuverlässigen Verkäufer zu geraten. Bei paypal muss man einer Firma vertrauen, die ihre eigene Regeln erstellt, sich nicht dem deutschen Recht beugt, bei der die Nutzung, Speicherung und Schutz der Privatdaten unkalr ist, die einem anderen US Unternehmen gehört und über die man relativ viel negative Kritik in den Medien und im Netz finden kann.
    Und was wählt man jetzt besser um Zahlungen abzuwickeln?
    Also ich wähle die Überweisung: ich trage nur das Risiko an einen unzuverlässigen Verkäufer zu geraten, welches man mit sorgfältiger Angebotsauswahl zumindest minimieren kann und meine Kontodaten/persönliche Daten bleiben dabei bei meiner Bank. Viele seriöse Anbieter bieten auch Lastschrift/Kauf auf Rechnung an oder zumindest Abwicklung per Kreditkarte.


    Hier noch paar Sachen aus Wiki:


    "Der von eBay angepriesene Käuferschutz bei Verwendung von PayPal als Zahlungsoption ist in wesentlichen Teilen kein Recht, das der Geschädigte u. U. gerichtlich von PayPal einfordern kann. Entsprechend den PayPal-Käuferschutzrichtlinien behält sich alleine PayPal unter Punkt 4.2 das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob der Käufer durch die Artikelbeschreibung vom Verkäufer getäuscht wurde. Gegen diese Entscheidung schließt PayPal den Rechtsweg aus.


    Zudem wird der Käuferschutz von Käufern oft so verstanden, dass man im Betrugsfall seine Zahlung einfach stornieren könne. Dies ist ein weitverbreiteter Irrtum, auf den PayPal auch hinweist, denn einer Erstattung muss zunächst PayPal – nach mehrwöchiger Prüfung – zustimmen. Teilweise wird von Antragstellern verlangt, auch nach Wochen noch Belege beizubringen (per Fax) oder den Verkäufer (auch bei geringen Beträgen) anzuzeigen; gerade Letzteres ist bei Verkäufern in anderen Ländern nur schwer vorstellbar. Darüber hinaus wird zunächst das Konto des Geschädigten mit den Gebühren der Rückabwicklung (zurzeit 25 $) belastet. Nach eigenen Angaben bemühe sich PayPal, anschließend dem Verkäufer diese Gebühr in Rechnung zu stellen. Auch hinsichtlich der Behandlung des Datenschutzes, Identitätsprüfung und Rechte der einzelnen Länder bestehen teilweise Bedenken"


    "Sperrung von Konten verwandter Personen


    Ferner sind auch Fälle bekannt geworden, in denen PayPal in Konfliktfällen nicht nur das Konto des Betroffenen sperrt, sondern auch das unabhängig geführte Konto eines Verwandten. Nach deutschem Bankenrecht ist eine solche Verknüpfung zweier Konten aufgrund bloßer Verwandtschaft der Inhaber unzulässig, jedoch operiert die europäische PayPal-Tochter nach luxemburgischem Recht und beruft sich gelegentlich auch darauf, keine Bank zu sein, sondern ein Internet-Bezahldienst, für den andere Regelungen gälten"


    "Geschäftsführung ohne Auftrag


    Vor einiger Zeit wurde auch bekannt, dass PayPal, ohne dafür beauftragt worden zu sein, Rechtsgeschäfte im Namen von Kunden abschließt. Konkret hat die PayPal GmbH schon öfter Abonnements ihrer Kunden bei dritten Unternehmen storniert, teilweise war die Bezahlung dafür noch gar nicht fällig gewesen. Diese Vorgangsweise stellt in Deutschland nach §687 BGB eine Angemaßte Geschäftsführung ohne Auftrag dar und ist verboten. Außerdem begeht PayPal in diesen Fällen eine Vertragspflichtverletzung nach §280 BGB an den dritten Unternehmen.


    In einem veröffentlichten Fall rechtfertigte sich die PayPal GmbH, Abonnements stornieren zu dürfen, da dies in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von PayPal festgelegt sei. Jedoch ist in jenen AGB die Geschäftsführung ohne Auftrag gar nicht angeführt. Nach deutscher Rechtslage wäre dies ohnehin unzulässig und somit nichtig, denn eine Einwilligung des Kunden muss ausdrücklich erfolgen und darf nicht in den AGB versteckt sein."