Und was machste wenne vorwärts in nen Graben fährst dann müssen sie dich doch wieder rausziehen und an dem vordern Harken kommen die dann wohl eher schlecht dran.
Ich denke man MUSS vorne und hinten einen haben.
Der spookie musste sie ja auch abmachen und wo anders anbringen wegen seiner Dublex Anlage.
Duplex Anlagen Fragen ????
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Zitat
Und laut STVO muss er dran sein, oder ausgetragen werden.
Nee. Laut StVO mußt Du blinken, darfst nicht rechts überholen usw. usw. Wenn dann ist das die StVZO und die sagt dazu das hier:
ZitatZitat:
§43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
(1) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen müssen so ausgebildet und befestigt sein, daß die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit - auch bei der Bedienung der Kupplung - gewährleistet ist. Die Zuggabel von Mehrachsanhängern muß bodenfrei sein. Die Zugöse dieser Anhänger muß jeweils in Höhe des Kupplungsmauls einstellbar sein; dies gilt bei den anderen Kupplungsarten sinngemäß. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für Anhänger hinter Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 2 t beträgt.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.
(3) Bei Verwendung von Abschleppstangen oder Abschleppseilen darf der lichte Abstand vom ziehenden zum gezogenen Fahrzeug nicht mehr als 5 m betragen. Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausreichend erkennbar zu machen, z. B. durch einen roten Lappen.
(4) Anhängerkupplungen müssen selbsttätig wirken. Nicht selbsttätig wirkende Anhängerkupplungen sind jedoch zulässig
1.
an Zugmaschinen und an selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern, wenn der Führer den Kupplungsvorgang von seinem Sitz aus beobachten kann,
2.an Krafträdern und Personenkraftwagen,
3.an Anhängern hinter Zugmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
4.zur Verbindung von anderen Kraftfahrzeugen mit einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t.
In diesem Fall muß die Herstellung einer betriebssicheren Verbindung leicht und gefahrlos möglich sein.
(5) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 und ihre Anbringung an diesen Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Das heißt, der Haken an sich, muß nicht sein, jedoch eine entsprechende Vorrichtung, in die dann zur Not ein Haken befestigt werden kann.
Hat das Auto keine Anhängelast eingetragen, dann muß hinten gar nichts sein....
Und da dem so ist, wird Dir auch kein TÜV der Welt die Vorrichtung für den Abschlepphaken austragen können, dürfen oder wollen.....