Skyline:
Was willst du denn nun genau wissen? Der Bußgeldbescheid und die Aufforderung zur Nachschulung kommen von 2 unterschiedlichen Behörden- daher bekommst du 2x Post.
Beim Lasern wurdest du als Fahrer eindeutig festgestellt, also ist ein "Abdrücken" auf jemand anderen nicht möglich.
Ob du eine Chance mit einem Widerspruch hast, wird dir nur ein Anwalt nach Akteneinsicht sagen können.
Trotzdem solltest auch du zukünftig den Qualitätsanspruch einhalten und deine Schreibweise entsprechend anpassen! Mir ist dabei egal ob du nen Doktortitel oder sonst was hast, aber hier gelten die Spielregeln auch für dich!
Gruss