Frage bezüglich geblitzt werden

  • Zitat

    Dullratz schrieb am 06.07.2007 07:42 Uhr:


    Ist das jetzt persönlich auf ihn bezogen oder meinst du, daß generell die Leute, die nach nem ASF nochmal geblitzt werden, ungeeignet zum Führen eines PKW's sind?


    Nicht persönlich nehmen, allerdings bin ich (fast 40 Jahre Führerschein) der Meinung, wenn man in so kurzer Zeit schon einiges im Strassenverkehr falsch gemacht hat und vielleicht noch machen wirst, dann wird letztendlich eine Überprüfung zum Führen eines KFZ, sprich MPU, garantiert irgendwann auf einen zukommen.
    Ich kann nur eins dazu sagen, bereitet man sich nicht gründlich darauf vor, fällt man garantiert durch.
    Und dann wirds richtig schwer, den FS wieder zu bekommen.

  • Anscheinend reichen deine fast 40 Jahre Führerschein nicht aus, um zu wissen das eine MPU nur vollzogen wird, wenn Drogen/Alkohol im Spiel sind.


    Außerdem kann es mit Punkten JEDEN erwischen...brauchst ja nur mal den Wagen deines Freundes auszuleihen und zu wenig Profil drauf haben.
    Und jetzt komm mir nicht mit "Ich mach vorher immer den Komplettcheck, achte darauf, ob zusätzliche An-/Umbauten eingetragen sind,usw."


    Das man sich in der Probezeit (insb. wenn man schon an einem ASF teilgenommen hat) zurückhalten sollte wird wohl jedem klar sein.

  • Hi!


    Hier mal der Text wo deine Frage geregelt ist:
    Zitat: "...Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat... die Fahrerlaubnisbehörde
    ...
    2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat


    Den ganzen Text findest du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html


    Somit hatte Fabjo gar nicht mal so unrecht.


    Gruß Kathrin