NSW im HSW als Tagfahrlicht erlaubt oder nicht?

  • Gut, dann hätten wir das ja geklärt :D


    Nicht das ich mir dann noch irgendwelche dinger ans auto schrauben muss :D weil das Vorschrift is ^^


    Gruß

  • Zitat

    thommyfarmer schrieb am 14.06.2007 12:13 Uhr:
    Was heißt reichen?! Noch ist TFL nicht vorgeschrieben und wird es zum Nachrüsten auch nicht werden und mit Standlicht darfst Du immer fahren, solange es den Lichtverhältnissen entsprechend nicht "zu wenig" Licht ist!


    Standlicht erlaubt? Vor nicht allzulanger Zeit hast Du geschrieben Standlicht ohne Abblendlicht ist nicht erlaubt.

  • Nein! Ich habe geschrieben, daß kaum jemand den §17 StVZO richtig liest und daß Standlicht alleine bei Dämmerung oder Nacht bzw. schlechten Sichtverhältnissen verboten ist!


    §17 Beleuchtung


    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.


    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.


    Das Verbot nur mit Standlicht zu fahren bezieht sich auf den Fall der Beleuchtungspflicht. Wenn keine Beleuchtung vorgeschrieben ist, ist das Fahren mit Standlicht erlaubt. Somit trifft der Absatz 2 nur zu, wenn Beleuchtung durch Absatz 1 vorgeschrieben ist.


    Der Wortlaut des §17 StVO hat sich leicht geändert, früher stand das noch deutlicher drin, wurde aber trotzdem falsch gelesen und dann als generelles Nur-Standlicht-Verbot ausgelegt!


    Das ist in einschlägigen Kommentaren übrigens auch so kommentiert und daher in jedem Fall zutreffend.


    Cops die das trotzdem kassieren, haben schlichtweg den Schuß nicht mehr gehört und wer da 10 EUR bezahlt hat, hat Pech gehabt


    :huh:

    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()

  • Also ich hab auch in der Fahrschule gelernt, dass man nicht mit Standlicht fahren darf, daher ja der Name STANDlicht :D
    Hat sich da was geändert?


    Zum Thema, die absolut beste, tollste und coolste Variante überhaupt, TFL annen 202 zu stöpseln, ist ohne jeden Zweifel immer noch http://www.c-klasse-forum.de/w…64&search=tagfahrleuchten die hier :D.
    Dann kann man nämlich die Nebler im Hauptscheinwerfer lassen, die sind sowieso besser als alles andere, und hat absolut legales TFL, was auch noch ohne Ende cool aussieht http://www.smilieportal.de/smilies/froehlich/44.gif


    Geändert von Bukowski am 14.06.2007 15:07:36
    Grund:Hups, Thommy war schneller, vergesst den ersten Satz :D

    (\__/)
    ( ° ° )


    Du musst verdammt viel saufen, um Bukowski zu verstehen.



    Ich finde es gut, dass es diesen Qualitätsanspruch in diesem Forum gibt und auf dessen Einhaltung geachtet wird. Das macht nämlich den Unterschied aus zwischen einem seriösen Fachforum und virtuellen Deppentreffpunkten mit vorherrschend infantilem Gesülze.

    Einmal editiert, zuletzt von Bukowski ()

  • Thommy bist du dir da sicher mit dem Standlicht?


    Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass Standlicht alleine nur bei stehendem Fahrzeug eingeschaltet werden darf. Sagt ja eigentlich der Name Standlich. Ist allerdings auch schon ne Weile her.


    neo:
    Du kannst natürlich auch bei Tag mit Abblendlicht fahren.
    Was versprichst du dir eigentlich vom Tagfahrlicht?


    Gruß,
    Stephan



    Hoppala:
    Jetzt haben wir so ziemlich das gleiche geschrieben. Da scheinen zumindest die Fahrlehrer schon mal einen einheitlichen Standpunkt zu haben

  • Eigentlich Nüx, aber ich dachte mir da es ja jetzt dann pflicht wird das licht an zu haben, und ich nach dem einbau der Nebler (und damit wird deine Variante Bukowski unumsetzbar) ja den NSW im HSW übrig habe, könnte ich da ja nen TSL draus machen.


    Gruß

  • Zitat

    Thommy bist du dir da sicher mit dem Standlicht?


    Ja.


    Zitat

    Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass Standlicht alleine nur bei stehendem Fahrzeug eingeschaltet werden darf. Sagt ja eigentlich der Name Standlich.


    Darfst Du Dein Fahrzeug parken? Ist ja kein Parkzeug?! :D

    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()

  • Jaja, fürs Parken hab ich dann wieder das Parklicht :D


    Wäre ja auch irgendwie unsinnig... warum nicht mit Standlich fahren dürfen, wenn man auch ganz ohne Licht fahren darf. Und mit dem Standlich kann man ja keinen blenden.
    Aber warum sagen das dann sämtliche Fahrlehrer so? Ich denke mal, dass die Gefahr groß ist, dass man dann bei einbrechender Dunkelheit mit Standlich weiterfährt und es nicht merkt. Also einfach aus Vorsorge...


    Hier nochmal ein Link zum Gesetzestext.


    http://www.stvkr.de/StVO/par17.htm http://www.stvkr.de/StVO/par17.htm


    In Absatz II steht zwar, dass es verboten ist, aber dieser tritt offenbar nur in Kraft, wenn Absatz I erfüllt ist, heisst bei Dunkelheit. Wenn es also so hell ist dass man kein Abblendlicht braucht, darf man trotzdem mit Standlicht fahren.



    Das Standlicht alleine ist aber zu schwach um die Erkennbarkeit des Fahrzeuges am Tag zu erhöhen. Die Tagfahrbeleuchtung hat man ja nur eingeführt, um den Stromverbrauch gegenüber dem Abblendlicht (10W <> 55W) zu verringern. Ansonsten könnte man auch das Abblendlicht einschalten.


    Wenn du aber jetzt anstelle des Tagfahrlichtes den Nebelscheinwerfer (55W) einschaltest, hast du keinen Vorteil mehr, kannst also auch gleich mit Abblendlicht fahren.


    Gruß,
    Stephan


    Geändert von Andreas am 15.06.2007 13:44:50
    Grund:doppelposting zusammengefügt



    Dann häng ich nochmal was dran...


    Hier kann man alles nochmal genau nachlesen:
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php


    Demnach dürfen z.B. Standlicht oder Tagfahrleuchten vorne alleine leuchten. Die Nebelscheinwerfer jedoch nur in Verbindung mit Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung.