Auf dem Beschleunigungsstreifen überholen

  • Hallo Leute,


    bin mir nicht ganz sicher wie das mit dem überholen auf dem Beschleunigungsstreifen aussieht. Hab da wohl damals in der Fahrschule etwas gepennt.


    Ihr kennt vielleicht die Situation... da fährt einer auf die Bahn und findet das Gas nicht. Und dann zieht er auch noch gleich am Anfang der Beschleunigungsspur auf die Bahn rüber. Da steig ich dann schon mal aufs Gas und ziehe auf dem Beschleunigungsstreifen vorbei. Allerdings bekomme ich da von dem überholten manchmal wilde Grüße. Daher meine Fragen:


    Ist es erlaubt...


    1)
    ...auf der Beschleunigungsspur einen PKW der bereits auf der Bahn fährt zu überholen?


    2)
    ...auf der Beschleunigungsspur einen PKW der von der Beschleunigungsspur auf die Bahn fährt noch rechts (also weiter auf der Beschleunigungsspur) zu überholen? Vorausgesetzt natürlich diese ist lang genug.


    3)
    ...auf die Beschleunigungsspur wechseln zum überholen.



    Ok, Punkt 3) denke ich mal wäre etwas extrem gefährlich aber in etwas abgewandelter Form...
    Hatte mal einen Transporter vor mir, der dauer links gefahren ist, obwohl alles frei war. Auf der rechten Seite gab es dann einen abgetrennten Fahrstrefen (ca. 1km lang) zwischen zwei Zu-/Ausfahrten. Auf den bin ich dann gewechselt, vorbeigefahren und später wieder rüber. Ist das dann auch Rechtsüberholen?


    Gruß,
    Stephan

  • mein fahrlehrer hatte damals gesagt man soll sich auf dem beschleunigungsstreifen der geschwindigkeit des verkehrs der rechten fahrspur anpassen, sich dort einfädeln und dann zum überholen auf die linke fahrspur wechseln.

    Mercedes-Benz C180 Classic Selection, Bj. 4/2000, 5-Gang-Schaltgetriebe, Tempomat/Limiter, Standheizung, Klima, Nebelscheinwerfer, ESP, Kühlerhufeisen

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde sagen 1. und 2 ist ok da ja auf dem Beschleunigungsstreifen generell überholt werden darf so lange du keinen gefährdest.


    Punkt 3 verstösst klar gegen das Gebot Links zu überholen.

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  • Der Beschleunigungsstreifen ist durch eine sog. "Blockmarkierung" von den restlichen Fahrstreifen abgetrennt. Das heißt, Du darfst hier schneller fahren als die Fahrzeuge, die sich bereits in der Hauptfahrbahn befinden. Somit sind die Punkte 1 und 2 zulässig.


    Der Punkt 3 würde, so wie Du es schilderst, ein eindeutiges Rechtsüberholen sein, da Du ja von der Hauptfahrbahn nach rechts wechselst, an einem anderen Fahrzeug vorbei fährst und dann wieder nach links wechselst. Klar, kannst Du bei einer Beanstandung sagen (in dem von Dir geschilderten Fall), daß Du irrtümlich angenommen hättest, Du müßtest auf diesem Streifen weiterfahren, den Irrtum bemerkt und dann wieder nach links gewechselst hast. Erlaubt ist es aber nicht, da es wie gesagt allein dem Zweck des schnelleren Vorwärtskommens dient und somit ein Rechtsüberholen darstellt.