Sind vertauschte Nummernschilder eine Ordnungswidrigkeit?

  • Beim Durchblättern des Forums fiel mir bei einem Endschalldämpfer-Thread jüngeren Datums das Foto von DonRamons C-Klasse auf:


    *schnipp*
    http://img176.imageshack.us/my.php?image=09070020bd7.jpg http://img176.imageshack.us/img176/6567/09070020bd7.th.jpg
    *schnapp*


    Ich habe schon öfter gesehen, dass (wie in diesem Fall) die Nummernschilder bei der Montage vertauscht wurden - also TÜV-Plakette vorne und AU-Plakette hinten. Irgendwo meine ich auch gehört zu haben, dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt.


    Ist dem so?

  • Sowas begegnet einem tagtäglich und meistens sagen die Leute, es wäre ihnen nie aufgefallen, oder sie wüßten gar nicht, daß es da Unterschiede gibt, oder aber der Händler war`s.......


    Wird eigentlich nur mit einer Mitteilung über Fahrzeugmängel geahndet, da die Plaketten ja vorhanden sind, aber halt vertauscht wurden.


    Im §47a der StVZO ist zwar geregelt, daß zum Beispiel die AU-Plakette dauerhaft angebracht werden muß (am Kennzeichen) und nicht verschmutzt sein darf ect. aber ne Ahnung habe ich jetzt auf die Schnelle im 69a StVZO, der ja beschreibt, was im Sinne des §24 StVG als VOwi betrachtet wird, auch nicht im Kopf.