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Hi Männers,
zum alljährlichen "Guten Rutsch" kommen auch (bislang) zwei Neuerungen, die ab 01.01.2005 gelten (sollen/werden), die bislang aber noch nicht offiziell aufgenommen wurden.
1. Warnwesten
Auch in Privat-Pkw müssen ab dem 01.Januar reflektierende Warnwesten mitgeführt werden. Zum jetzigen Stand müssen sie keiner DIN-Norm entsprechen bzw. wird das wohl auch nicht kontrolliert werden. Außerdem ist noch nicht definiert, wieviele an Bord sein müssen (Anzahl d. Sitzplätze?).
2. Winterreifen
Der §23 wird ab dem 01.Januar dahingehend erweitert, daß Fahrzeuge mit "ausreichender" Bereifung ausgestattet sein müssen! Es wird also nicht explizit auf "Winterreifen" hingewiesen, so daß grundsätzlich auch gute Sommerreifen möglich sind. Das wird allerdings nur für den Fall von "normalen" Kontrollen reichen. Sollte es zu einem Unfall kommen, hat man mit guten Sommerreifen auf schneebedeckter oder -glatter Fahrbahn auch wieder die A-Karte gezogen.
Für beide Neuerungen gilt, daß sie im Moment (31.12.04) noch nicht bußgeldbewährt sind und somit noch nicht verfolgt werden können. Ist wie damals mit dem Handyverbot, da kamen die Kennzahlen im BKat auch erst zum 01. April.
Was sich bis dahin noch ändern wird, steht in den Sternen - aber Ihr könnt Euch ja schon mal vorbereiten......