Aufgeschweisste Haube - Wird eingetragen??????

  • Also, folgendermassen:
    Ich hab ja an meinen Baby ne Verlängerte Haube dran, ist zwar schon ein bisschen zu Krass aber mir wäre nix aufgefallen dass ich jetzt wegen dem Ding nicht recht arg viel weniger in der Nacht sehen würde :D .
    Nun Gut, man hat mich mit dem Ding aber rausgezogen und mir ne anzeige verpasst und jetzt wollen die Männer vom Amt mein Auto aus dem Verkehr nehmen, wenn ich es nicht eintragen Lass oder ne andere Haube Draufmache :| .
    Also Wollte ich nur mal Fragen ob sowas überhaupt eingetragen werden kann, bzw. ob es da irgendwelche Grenzwerte gibt bezüglich Scheinwerferverdeckung an die man sich halten sollte.
    Wenn Jemand was weis bitte rein damit.
    Grüsse
    Czech

    ENDLICHST KLARGLASSCHEINWERFER DRIN!!!!

  • Also, Haubenverlängerungen, böse Blicke ect. habe ich schon in allen Varianten eingetragen gesehen, das geht auf jeden Fall. Von Fahrzeug zu Fahrzeug kommt es natürlich darauf an, wieviel vom Scheinwerfer tatsächlich zur exakten Ausleuchtung der Fahrbahn gebraucht wird. Grundsätzlich kannste davon ausgehen, daß im Bereich von z.B. Kamei- od. Mattig-Blenden auch eine Metallverlängerung zulässig ist.


    Bevor ich hier aber das Orakeln mit cm und mm anfange, sprich am Besten gleich mal mit dem Prüfer, der das Teil auch eintragen soll/wird, dann weißte gleich, woran Du bist!

  • HI


    meine wurde auch eingetragen kostete Einzelabnahmen ca 85 Euro.


    bei mir wurde eine Zeichnung vom Lichtkegel gemacht auf dem schweinwerfer mit einem Blatt, jeweils vom Ablendlicht und Fernlicht. Danach wurde die Haube geschlossen und somit konnte man sehen ob was vom licht verdeckt wird durch die Haubenverlängerung, da dies nicht der fall war kein Problem und sie war eingetragen.


    grüße Martin