Frist für Fahrzeugscheinberichtigung?

  • Hallo.


    Und zwar hab ich eine Frage.


    Gibt es eine Frist in der man seinen Fahrzeugschein berichtigen lassen muss?


    Ich frage deshalb, weil mir der TÜV vor mehr als 14 meine Felgen/Reifen abgenommen hat, aber ich bin noch nicht dazu gekommen zum Verkehrsamt zu fahren um mir einen neuen Fzg.-Schein zu holen.


    (die haben ja so supertolle Öffnungszeiten)


    Steht also nicht drin.


    Kann ich das irgendwann mal machen oder genügt das wenn ich das machen wenn ich Zeit habe?


    Gruß


    Siddi

  • Hallo erstmal,
    ich hab ja vor kurzem auch Federn und Distanzen abnehmen lassen.
    In den Gutachten bzw. Prüfergebnissen steht sinngemäß: Eine Eintragung in die Papiere ist bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren vorzunehmen.
    Das heißt für mich, die Dinger werden eingetragen,wie mein Vorredner schrieb, bei Umzug, Verkauf...
    Die Dame in der Werkstatt meinte, dass ich nur die Prüfbescheinigungen mitführen müsse und "auf Verlangen vorzeigen".Ich denk, bei Felgen verhält's sich ähnlich.


    Mfg Willy


    Geändert von Willy01 am 23.04.2006 18:13:05
    Grund:Rächtschreipvähla

  • Richtig, bis zum nächsten "Termin", bei dem die Zulassungsbehörde mit dem Fahrzeug zu tun hat, muß der Fzg-Schein geändert werden - solange gilt die Bestätigung der Anbauabnahme ect.



    *closed*