schwärzen zulässig ?

  • an unsere wächter des gesetzes speziell thommyfarmer;)


    hätte da mal ne spezielle frage zwecks "einschwärzen"...


    und zwar ist es erlaubt zusätzliche sachen, die nicht zur serienbeleuchtung des fahrzeugs gehören und nachträglich verbaut wurden zu schwärzen ?


    im grunde sind ja die serienbeleuchtungen unberührt und es handelt sich "nur" um zusatzteile wie z.b. blinker in den kotflügeln ( positionsleuchten/ oder ähnliches...darf man diese mit durchsichtigem lack (wie z.b. leuchten sprühlack von folia-tec) anschwärzen ?


    weis selber, das die originalen leuchten etc. nicht lackiert werden dürfen, egal womit...es geht mir speziell um "nachträglich" verbautes zusatzleuchtequipment.


    hab da so ne idee....falls verboten dann lass ichs bleiben :D

  • Hi, dann laß Deine Idee mal lieber in der Schublade :)


    Alle Leuchten unterliegen bestimmten Bauartbestimmungen, die sie erfüllen müssen, um zulässig zu sein. Eine Veränderung solcher bauartbestimmten Teile führt dazu, daß diese unzulässig werden. Gerade bei den Leuchten kann man da ganz schnell eine Gefährdung draus basteln und dann landest Du u.U. im Erlöschen der BE (50EUR/3Pkt) - oder aber bei "Nichtvorschriftsmäßiges Fahrzeug geführt" (50EUR/3Pkt.) - daher lieber nur drüber nachdenken.....