Mal ne Frage

  • Hallo Zusammen,


    War Heute bei dem Dekra-Mann meines Vertrauens
    (Ist auch nicht mehr der der er mal war, da gibt es wohl ein weinig Aerger was das Eintragen betrifft)


    Aber egal, hat mein Fahrwerk( H&R 60/40 obwohl das Bandmaß beim messen vom Boden zum Scheinwerfer nen Knick hatte) und Spurverbreiterung (40mm mit 7x15) eingetragen.
    Naechsten Mittwoch ist es dann AMTLICH, dann sind auch die Felgen/Reifen(8,5x17 mit VA225/45-17 und HA 245/40-17) in den Papieren


    Aber was mich interessiert !!!!!!!!!!!!!!
    Auto auf die Buehne mich beschimfft als Gullizerstoerer, naja kenn ich halt persönlich, und dann Blöcke ca. 20cm hoch unter die Raeder vorne rechts und hinten links gelegt und Bühne wieder runrter.
    Er wollte mir nicht sagen warum, hat zwar die Radläufe gestreichelt und gegrinst, aber warum ????
    Wenn ich fahre komme ich nie in so eine Situation.



    P.S.
    War zwar ein anderes Thema - Scheibenwischertuning - oder so aber finde ich auch SUPER


    Hab mich mal informiert,
    es gibt keinen "genauen" § der das regelt! Nur einen "schwammigen der vorschreibt - Der Fahtzeugführer hat für ausreichende Sicht zu sorgen (AAAEHHH, §23 StVZO glaub ich), aber ein informierter Mensch hat mir folgendes mitgeteilt:
    Jedes KFZ wir nach deutschem Recht (was immer das sein mag) abgenommen wird um auf der Strasse zu fahren, d.h. es wurde abgenommmen mit einem Scheibenwischer der links unten "liegt", eine Veränderung der Lage des Scheibenwischers, hat eine Erlöschung der Betrriebserlaubnis zur Folge.
    Was bleibt uns ????, hat es irgendjemand geschauft das einzutragen zuassen ???
    Wenn Ja - Kopie her und beten das der TÜV/Dekramensch nett ist
    Wenn Nein - Beten und hoffen



    das war es vorerst

  • Hallo Cloneman!


    Zitat

    Auto auf die Buehne mich beschimfft als Gullizerstoerer, naja kenn ich halt persönlich


    Nun ja... Vielleicht hatte der "nette" TÜV-Mensch an diesem Tag schon ein paar dieser Dinger... Na! Wie heissen die gleich??
    Ach ja! Ein paar dieser Straßenräumenden, tiefergelegenen VW Golf's???
    Sowas kann ja mal die Stimmung drücken.
    wie dem auch sei, ich hatte noch keinen Stress mit TÜV. Aber erst, wenn nächstes Jahr ein paar schöne 17er raufkommen und ein nettes, Fahrwerk (wahrscheinlich auch HR 60/40) raufkommt.



    Zitat

    P.S.
    War zwar ein anderes Thema - Scheibenwischertuning - oder so aber finde ich auch SUPER


    Jo, war meine Idee. :D




    Nun ja, heisst denn das nun, das ich mit einem solchen modifizierten keinen Versicherungsschutz mehr habe oder wie???


    Deutschlands Gesetze... jaja. Würg!
    (Nicht sooo ernst nehmen ;-))



    Stefan

  • Forget it mit dem mittig stehenden Wischer, illegal ist illegal, da es das Sichtfeld einschränkt, auch diese Einarmwischer (ohne Hub) für die VW/Opel Szene dürfen nicht senkrecht stehen sondern in einem sehr schrägen Winkel auf der Beifahrerseite.


    Ist zwar schade, aber was soll man machen.


    Der Test mit den Blöcken ist normal zum schauen ob etwas streift. Mag ja sein dass Du nie in diese Situation kommst, aber wenn Du Dich mal deftig in die Kurve legst würdest Du staunen, wie tief der Wagen einsinken kann.

  • Zitat


    Nun ja, heisst denn das nun, das ich mit einem solchen modifizierten keinen Versicherungsschutz mehr habe oder wie???
    Deutschlands Gesetze... jaja. Würg!
    (Nicht sooo ernst nehmen ;-))


    Jepp

  • Zitat

    Blöcke ca. 20cm hoch unter die Raeder vorne rechts und hinten links gelegt und Bühne wieder runrter


    Dadurch wird das Auto "verschränkt", was Du z.B. bei schnell durchfahrenen Bodenwellen in Kurven auch im Alltagsbetrieb hinbekommst - ist so die Standard-Streif-Schleif-Prüfung!


    Zitat

    es wurde abgenommmen mit einem Scheibenwischer der links unten "liegt", eine Veränderung der Lage des Scheibenwischers, hat eine Erlöschung der Betrriebserlaubnis zur Folge.


    In der BE der Wischer (Bonrath) steht drin, daß er nicht senkrecht montiert werden darf. Somit ist er für einen Einbau liegend geprüft und abgenommen und eine andere Einbauweise hat dann somit ein Erlöschen der BE zur Folge. Sollte sich das mit der Einbauvorschrift zwischenzeitlich geändert haben, ist mir das neu - habe ich noch nicht in Händen gehabt! Wenn das nicht drinsteht, greifen die heißgeliebten Auffangtatbestände wie ausreichendes Sichtfeld, nichtvorschriftsmäßiges Fahrzeug ect. - das trifft dann auch zu, wenn Du den Serienwischer anders einstellst. Auf gut Deutsch, es kommt immer drauf an, an wen Du kommst und reicht von paar EUR bis sattes Bußgeld, das ist aber immer so bei Kontrollen bzw. Ahndungen - da ist der Spielraum groß und der Kreativität der Cops fast ein unbegrenztes Spielfeld gegeben.....


    Die guten alten 190er hatten den Wischer übrigens mal links und dann ab 89 oder so rechts liegen (oder umgekehrt) - gibts keine amtliche Regelung dafür!


    Zitat

    Nun ja, heisst denn das nun, das ich mit einem solchen modifizierten keinen Versicherungsschutz mehr habe oder wie???


    Sobald Du einen Unfall hast und ein Gutachter rankommt und eine nicht zulässige Veränderung feststellt, die für die Verkehrssicherheit entscheidend ist, stehst Du immer ohne da und die Versicherung wird Dich in Regreß nehmen!

    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()

  • Hallo Thommy!


    Erstmal Dank für die wirklich sehr detaillierten Infos!!!
    :D:D:D


    Mein Fazit:
    Werde den Wischer nicht umbauen!
    Denn wenn ich mal wieder ein Reh erwische (Oder auch Unfall...), und die Cops kommen, und den Wischer sehen....



    Dank und Grüße



    Stefan, der nun auch die blauen Standlicht-LED's wieder gegen die alten getauscht hat.

  • Zitat

    der nun auch die blauen Standlicht-LED's wieder gegen die alten getauscht hat


    Na jetzt übertreibst Du aber...... :D