Ich werde verarscht X(->Fragen über Fragen:P

Hi Leute,
am Freitag nach dem öffnen meiner Post, hatte ich den bis jetzt größten Angriff des deutschen Staates auf meine Wenigkeit zu verkraften.


Ich bekam einen Brief von der Bundeswehr (nichts weiter schlimmes, die bombardieren einen sowieso ziemlich krass), bei öffnen und lesen fiel ich dann leicht vom Glauben ab, denn dort stand doch glatt drin, dass ich zum 1.4.2010 eingezogen werde, und mich am 6.4.2010 (Ostern sei dank) im Hessischen Neustadt einzufinden habe. Zur Erinnerung, es ist (war) Freitag der 26.3.2010!


Ich dachte das kann alles nicht wahr sein, kann man innerhalb von 3 Werktagen eingezogen werden?, ist es scheißegal, dass man eine mündliche Zusage hat, nicht vor dem 1.7.2010 gezogen zu werden?, interessiert es die Leute gar nicht, dass man eine eigene Wohnung hat, die erstmal darauf vorbereitet werden muss 9Monate verlassen zu sein?, ist es egal, dass man anegeben hat in einem befristeten Arbeitsverhältnis zu stehen?, ist es normal 2 Wochen Widerrufsrecht zu haben obwohl man in nichteinmalmehr 2 Wochen schon stramm stehen soll?, und überhaupt, warum soll ich noch9 Monate da hin, wenn die nach mir nur noch 6 müssen?!.....ich könnte stunden so weiter machen, aber dann schlag ich höchstwahrscheinlich noch in den Monitor meines Freundes weil mein Inet ja auch nicht funzt und ich nun hier mal meine Lage checken mussX(


Wie soll ich denn das alles machen?! Ich hab doch hier noch ein Auto zu schlachten, wofür ich etwas Zeit brauch;(, wer soll meine Blumen gießen?, wer springt für mich auf Arbeit ein?, wo finde ich danach wieder Arbeit?, warum muss ich da überhaupt hin?, wer nimmt meine restlichen Termine wahr?, WIESO?!!!!!!


mfg Raphi, voll down

Kommentare 20

  • Teil 2.


    Meine Zivistelle ist dafür umso besser->ich hab offiziell ne 36 Std-Woche, die ich mir flexibel einteilen kann (nur wenige feste Termine), und offiziell 36Std heißt ja nicht was inoffiziell so alles abgesprochen wurde^^.
    Ich mach dort Hausmeisterarbeiten im Sinne von Garten-Landschaftspflege, darf ein wenig Diesellok fahren und muss ab und zu mal paar wissenswerte Dinge an Besucher weitergeben....das wars^^


    Und Bund?! Lassen wir das!!! In dem einen Monat hatte ich täglich 4-4,5 Std Schlaf und hab mich meist Krankschreiben lassen:D


    Aber meine Kameraden durften auf einen Tag verteilt auch schonmal 400+ Liegestütze machen und 6 km in 30min zurücklegen. Sehr sehr hart...am 3ten Freitag kam dann die Quittung für unsere Ausbilder-> von 50 Mann waren noch 10 Einsatzfähig-> alle anderen im KKH oder einfach nur kaputtgespielt-.-

  • Also, es gibt Neuigkeiten.
    Raus (im Sinne von ganz weg) komm ich aus der Sache nicht.


    Ich habe aber nicht lange gefackelt und sobald es ging (noch in der Kaserne) einen KDV-Antrag geschrieben.
    Dieser wurde dann bearbeitet und bewilligt (ging recht zügig) und dann musste mich die Bundeswehr nur noch gehen lassen-> dies zog sich über knapp zwei Wochen hin und seit gestern bin ich Zivildienstleistender!


    Ich kann nur jedem empfehlen (wenn er denn Arbeit hat) alles zu versuchen ausgemustert zu werden, denn mir allein gehen nur an Lohn ca. 10.000 Euro flöten. Und das obwohl mein Arbeitsvertrag schon im Juli ausläuft, Bund bzw. Zivi aber bis Ende Dezember gehen.

  • Moin Raphi,


    wie läufts beim Bund?
    Hat der Anwalt was erreicht?


    Viele Grüße


    180fan

  • Oh shit!!! Wie läuft's beim Bund???? Du Armer...
    Ich hab das alles schon hinter mir!! Ziviiiiiiiii :D!! Toi toi toi und lass den Kopp nicht hängen...

  • So Leute,
    es wird ernst;)
    Morgen in aller frühe fahr ich los, da ich dort natürlich auch kein Inet hab, werdet ihr mich jetzt (noch) seltener vorfinden;(


    Ich werde aber immer weiter berichten..wenn ich denn kann:(:)

  • Wunder, ich wünsche Dir viel Spaß bei der warmen Bruderschaft. xD

  • Tja, da ginge eben noch der Antrag nach § 80 V VwGo ans Verwaltungsgericht.
    Mehr Möglichkeiten sehe ich auch nicht.
    Naja, vielleicht am 5.4. bei der Fremdenlegion anheuern.
    Das Képi blanc ist zwar recht stylisch, aber man muss es eben mindestens fünf Jahre tragen.


    Nützt Dir jetzt nichts, aber es ist immer wichtig, Bescheide ganz zu lesen und besonders die Rechtsbehelfsbelehrungen.
    Viele Grüße
    Stefan

  • So zwischenzeitlicher Standpunkt:
    Egal was jetzt kommt, ich muss auf jeden fall am 6.4 in Hessen antreten. Denn alle Eisprüche müssen erst bearbeitet sein, bevor es heißt ich brauch da nicht hin. Nur werden die Einsprüche nicht mehr innerhalb dieser kurzen Zeit bearbeitet.


    Alles was mir noch passieren kann ist, dass ich entweder volle 9 Monate durchzeihen muss, oder nach (bis zu) 4 Wochen dort wieder abgezogen werde und ins normale zivile Berufsleben "entlassen" werde.


    mfg Raphi

  • Hi Raphi,


    Widerspruch einlegen wie Stefan es schon sagte und zeitgleich nochmal Telefonisch dort nochmal nachfragen, ob es so korrekt wäre.
    Hau denen die Paragraphen um die Ohren.


    Gruß Sven, StUffz d.R ;O))

  • Also hast Du am 15.03 den Musterungsbescheid bekommen, oder? Hast Du der Frau gesagt, dass Du nicht einverstanden bist? Denn die Frist ist ja nur 2 Wochen für den Widerspruch (wenn die Rechtsbehelfsbelehrung ok ist).
    Gegen den ist ja der Widerspruch aufschiebend. Und ohne bestandskräftige Musterung sollten die Dich doch nicht einziehen können.
    Also kannst Du ja den erst mal angehen.
    Hast Du am Telefon Einzelgesprächsnachweise? Dann könntest Du vielleicht belegen, dass Du dort anriefst.

  • Hi,
    ja habs selbst auch nochmal nachgelesen.
    Mein Problem ist, dass ich vor über einem Monat einen Bescheid zur Einberufungsplanung bekam-> Hab gleich (leider nur telefonisch) gesagt, dass ich noch in ärztlicher behandlung bin. Daraufhin sicherte mir die gute Frau zu, dass ich vor dem 1.7.2010 nicht gezogen werde, da es aber nur mündlich(telefonisch) war, kann sie sich da jetzt natürlich nicht mehr dran erinnern und meint ichdenke mir das aus. Fakt ist, dass ich am 15.3. erst den Bescheid bekam, dass ich Tauglich bin.
    Fazit: Vorplanung länger als 4 Wochen her
    Bekanntheit der Tauglichkeit erst drei Wochen her
    Einberufung am 26.3. eingegangen

  • Das heißt, dass die aufschiebende Wirkung angeordnet werden muss.
    Dazu gibt es den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO.
    Mit dem Wehrpflichtgesetz hatte ich, außer bei meiner Musterung, noch nie zu tun.
    Stefan

  • Sorry, ich habe Blödsinn geschrieben.
    Der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid hat aufschiebende Wirkung.
    Der Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid hat KEINE aufschiebende Wirkung.
    Das steht im nächsten Absatz, den ich nicht mehr rein kopierte.
    Hier jetzt
    § 33 (4) WPflG: Über den Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid (§§ 21 und 23) entscheidet die Wehrbereichsverwaltung. Der Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid, der Widerspruch gegen die Aufhebung eines Einberufungsbescheides und der Widerspruch gegen den Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid haben keine aufschiebende Wirkung.

  • Erstmal ein großes Danke an Stefan!!!!


    Ich werde jetzt nochmal alle meine Unterlagen durchsehen, die mir vom Kreiswehrersatzamt zugesandt wurden.



    mfg Raphi

  • Also:
    Widerspruch einlegen- kannst Du selbst ohne RA.
    Kurzes Fax, dass Du gegen den Bescheid vom- Widerspruch einlegst.
    Damit ist erst mal die Wirkung aufgeschoben.
    Also ruhig Blut.
    Viele Grüße
    Stefan

  • § 33 Besondere Vorschriften für das Vorverfahren
    (1) Der Widerspruch gegen Verwaltungsakte, die auf Grund dieses Gesetzes durch die Wehrersatzbehörden ergehen, ist binnen zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.
    (2) Der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid (§ 19 Abs. 4) hat aufschiebende Wirkung.

  • § 21 Wehrdienstgesetz: 3) Der Einberufungsbescheid soll vier Wochen vor dem Diensteintrittstermin zugestellt sein. Als Ersatz für Ausfälle vorgesehene Wehrpflichtige sind schriftlich davon zu unterrichten, dass sie kurzfristig einberufen werden können. Wehrpflichtige können ohne Einhaltung einer Frist einberufen werden, wenn


    1.
    Wehrübungen als Bereitschaftsdienst angeordnet sind,
    2.
    die Einberufung zu einer nach den Umständen gebotenen Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte notwendig ist,
    3.
    der Spannungs- oder Verteidigungsfall eingetreten ist,
    4.
    das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle Wehrübungen von kurzer Dauer als Alarmübungen angeordnet hat oder
    5.
    eine Hilfeleistung im Innern oder im Ausland zu erbringen ist.
    Stefan

  • Hi,


    nicht jeder Anwalt kennt sich aus, google mal ein bißchen um einen zu finden, der da Ahnung hat, es gibt auch Foren dazu.


    Grundsätzlich "ruht" ein bestehenden Arbeitsverhältnis, bei einem befristeten allerdings dürfte das danach einfach ausgelaufen sein.


    Wir kennen die Vorgeschichte nicht, aber wenn das dar erste Brief nach der Musterung sein sollte, stimmt etwas nicht, da müßte schon noch eine Ankündigung mit der Möglichkeit des Einwandes erfolgt sein.


    Das Du 9 Monate statt später 6 mußt = ich hätte 18 gemußt, wenn sie mich zu fassen gekriegt hätten.


    Toi toi toi


    old man ( kriege Alpträume wenn ich daran denke)

  • 8| 8| 8|
    Die spinnen doch alle.

  • Hallo Raphi,


    mann so 'n Dreck.
    Damit würde ich allerdings sofort zum Anwalt wackeln. Da ja noch nicht einmal die Widerspruchsfrist gewahrt ist, liegt ja evtl. ein Formfehler vor und das ganze ist dann ungültig.
    Ich drücke die Daumen.


    mario