wie hoch ist die pauschale?
Hallo Christian,
das errechnet sich immer anhand deines Modells. Es geht nach Leistungsklassen.
Ich habe unseren Unfall nach Gutachten abgerechnet. Dann bekommst du keinen "Nutzungsausfall". Erst wenn du die Reparatur nachweist steht sie dir zu.
Wenn du also deinen Cousin die Reparatur machen lässt musst du hinterher nur der Versicherung des Unfallgegners das Auto vorführen oder durch den Gutachter Fotos des Fahrzeuges in repariertem Zustand zukommen lassen, dann kannst du den Nutzungsausfall geltend machen.
Abgerechnet werden dann die Tage die durch den Gutachter festgelegt wurden, außer du kannst eine längere Reparatur durch die Werkstatt belegen.
Übrigens, unser Stoßfänger sollte repariert werden, war aber auf der Innenseite so zerstört das er ersetzt werden musste. Das kam erst nach der Demontage zum Vorschein.
Des weiteren ist die Vorführung des reparierten Fahrzeuges sehr sinnvoll, denn wenn du nach Gutachten abrechnest und danach fährt dir wieder einer rein, dann "unterstellt" die Versicherung das dein unrepariertes Fahrzeug praktisch nichts mehr Wert war.