Beiträge von LuckyLuke

    wie hoch ist die pauschale?


    Hallo Christian,


    das errechnet sich immer anhand deines Modells. Es geht nach Leistungsklassen.


    Ich habe unseren Unfall nach Gutachten abgerechnet. Dann bekommst du keinen "Nutzungsausfall". Erst wenn du die Reparatur nachweist steht sie dir zu.


    Wenn du also deinen Cousin die Reparatur machen lässt musst du hinterher nur der Versicherung des Unfallgegners das Auto vorführen oder durch den Gutachter Fotos des Fahrzeuges in repariertem Zustand zukommen lassen, dann kannst du den Nutzungsausfall geltend machen.


    Abgerechnet werden dann die Tage die durch den Gutachter festgelegt wurden, außer du kannst eine längere Reparatur durch die Werkstatt belegen.


    Übrigens, unser Stoßfänger sollte repariert werden, war aber auf der Innenseite so zerstört das er ersetzt werden musste. Das kam erst nach der Demontage zum Vorschein.


    Des weiteren ist die Vorführung des reparierten Fahrzeuges sehr sinnvoll, denn wenn du nach Gutachten abrechnest und danach fährt dir wieder einer rein, dann "unterstellt" die Versicherung das dein unrepariertes Fahrzeug praktisch nichts mehr Wert war.

    Ich habe mir die "TS Auszieher" auch erst im Januar beim Freundlichen gekauft. Teilenummer W0005898863 mit Bruttopreis von sagenhaften -,90 Euro. Vermutlich war die Rechnung teurer als das Ersatzteil ;)

    Hallo @all


    für mein Motorrad musste ich mir gerade ein neues Ladegerät kaufen, da dort eine Gelbatterie verbaut ist. Dazu kamen 2 Fragen auf:


    1. ein günstiges Modell mit dem ich aber nur im ausgebauten (mindestens abgeklemmten) Zustand laden kann oder


    2. eine recht teure Variante welches einfach in die Steckdose der Maschine gesteckt wird und die Batterie im eingebauten Zustand lädt.


    Wer jetzt schreibt das eigentlich jedes Ladegerät direkt angeschlossen werden kann, der sollte an den CanBus denken. Das ist zumindest beim Motorrad der entscheidende Faktor zwischen 1 und 2. Das Ladegerät für den direkten Anschluß liefert irgend eine Information an den CanBus und ohne diese Funktion kann es zu Beschädigungen führen.


    Die Spezialisten unter euch wissen vielleicht warum.


    Ob dieser Grund beim Motorrad auch beim Auto zum Tragen kommt weiß ich nicht wirklich, aber ich würde meine Autobatterie auch lieber abklemmen. Eigentlich ist es doch nur die Uhrzeit, der Radiocode und die Fensterheber die einmalig wieder angesprochen werden müssen.

    So, AU bestanden (weißer, refelktierender Aufkleber anstelle AU-Plakette), Federn hinten getauscht, Nachprüfung ohne Beanstandungen und HU-Plakette 02/12 geklebt. :thumbup:


    Nun macht das Fahren wieder Spaß

    Schlagschrauber ist eine gute Idee!!!


    Ausbohren würde ich nie die komplette Schraube, da ist die Gefahr zu groß das du das Gewinde beschädigst. Ich würde dann eher versuchen in die Schraube ein Loch zu bohren, ein Linksgewinde einschneiden und dann mit einer Schraube mit Linksgewinde die komplette Schraube ausdrehen.

    Das ging doch früher ganz einfach. AU zählte immer, aber HU musste noch xx Monate haben wenn du ein Auto zulassen wolltest, ansonsten neu.


    Bei dir wird es jetzt sein das du Mai 2010 zur AU musst, wie auf der Plakette angegeben. Dort bekommst du dann den AU Ausdruck mit dem schönen Klebesiegel, da die AU mit der HU fest verbunden sein muß (typisch Behördentum...). Das heißt du klebst den AU Ausdruck mit dem HU Ausdruck zusammen damit das EINE Bescheinigung wird.


    Ende 2011 bekommst du dann HU nur noch mit AU. Somit läuft die neue AU etwas kürzer...

    Hast du als Zuleitung zu Schalter und Steckdose jeweils ein 3 adriges Kabel? Also beim Schalter UND bei der Steckdose jeweils 1x schwarz, 1x blau, 1x grün/gelb?


    Dann kannst du es angeschaltet bekommen, wenn du von der Steckdose zum Schalter noch einen "Draht" ziehst.


    Die Steckdose ist mit schwarz, blau und grün/gelb korrekt angeschlossen und hat Dauerstrom.


    Der alte Schalter hatte nur die Phase zur Lampe durchgeschaltet, alles andere ist vermutlich oben in einer Schaltdose verklemmt.


    Da dein neuer Dimmer Dauerstrom benötigt, kannst du den von der Steckdose holen und den geschalteten zur Lampe nimmst du den vorhandenen Draht.


    So sollte das funktionieren!


    Hier mal ein Bild zur Unterstützung:


    [Blockierte Grafik: http://haferlach.de/webbilder/forumstrom.jpg]


    Links ist deine ganz normal angeschlossene Steckdose.


    In der Mitte ist dein "alter Schalter" (1) an dem schwarz und blau angeschlossen waren.


    Rechts ist der Dimmer, der so wie von luxe beschrieben angeschlossen werden muß, aber du brauchst dann noch zusätzlich den rot gestrichelten Draht, damit der Dimmer Dauerstrom hat und sein "Wissen" nicht vergisst. (den könntest du dir von der Steckdose holen)


    Ich denke luxe wird mich korrigieren, wenn ich das falsch interpretiert habe.

    Laut Tüff-Anweisung soll die alte Plakette weiß überklebt werden.


    nach vorsichtigem Entfernen der alten AU Plakette wurde auch die "weiße Plakette" geklebt. Mir wurde erklärt das dies Vorschrift ist, weil das reflektierend sein muß. Durch das alte Bekleben und Abkratzen wäre diese Stelle sonst wohl nicht mehr reflektierend. Bei einem neuen Kennzeichen passiert also vorne nichts mehr, nur bei "alten" Kennzeichen.