Beiträge von Zildjian89

    Hallo,


    ich hab mal Suche bemüht aber nicht wirklich was gefunden was in meinem speziellen Fall zutrifft. Wenn ihr doch was finden solltet dann bitte Link und Schande über mein Haupt. Aber komme ich erstmal zum Thema.


    Ich hab im November 2007 pünktlich zum 18 Geb. meinen Führerschein Klasse B erhalten. Im November 2005, also 2 Jahre früher habe ich meinen Rollerführerschein Klasse M gemacht. Folglich hatte ich ja 2 Jahre Probezeit die bis Nov. 2007 zählte.


    Frage Nr. 1: Ich glaube zu Meinen dass ich mit Erhalt der Führerscheinklasse B also Autoführerschein nochmals 2 Jahre Probezeit bekomme, stimmt das???
    Die Probezeit vom Auto sollte dann dementsprechend noch November 2009 laufen.


    Im April 2009 bin ich bei dichtem Verkehr in eine Abstandmessung auf der A9 bei Himmelskron geraten. Ca. nen Monat später bekam ich Post von der Polizei Bayern. Hab 2 Monate Fahrverbot erhalten, 3 Punkte und nen ordentliches Busgeld. Für alle die es wissen wollen, bei gefahrenen 120 km/h hatte ich 9,5 m Abstand. Aber das ist eher nebensächlich :D


    Im August 09 hab ich dann meinen Führerschein abgegeben und im Oktober wieder erhalten.


    Frage Nr.2 Meiner Meinung nach war (oder bin??) ich ja noch in der Probezeit. Bei solchen Verstoßen bekommt man ja auf alle Fälle eine Probezeitverlängerung und eine Nachschulung. Heute schreiben wir Januar 2010 und ich habe immernoch kein Aufforderung bzw. "Einladung" zur Nachschulung erhalten. Auch in den ganzen Briefen der Polizeit stand nirgendwo etwas wegen einer Probezeitverlängerung oder Nachschulung. Liegt es vielleicht daran das ich gar nicht mehr in der Probezeit war weil die schon mit Erhalt des Autoführerscheins vorbei war weil ich schon 2 Jahre Roller gefahren bin?


    Gibt es eine Frist wie lange die Polizei oder das KBA mich nach dem einem Verkehrsverstoß zu einer Nachschulung verdonnern kann?


    Vielen Dank für die Aufmerksamtkeit und ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.


    Gruß

    Also ich hatte mit meinem C180 Bj. 11/97 also gr.MOPF, das gleiche Problem. Dann kam noch hinzu dass die Drehzahl im Standgas erhöht war und er sehr unruhig lief. Bei lags an der Drosselklappe. Hab ne neue Drosselklappe reingemacht, seitdem läuft er wieder einwandfrei.


    Zuvor hatte ich auch den Luftmassenmesser ersetzt, aber der war es nicht.


    Gruß

    Ich persönlich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Lächerlich
    finde ich es aber dass Daimler immer so schlecht in der CO2-Debatte dargestellt wird, vorallem auch noch im internationalen Vergleich. Wenn ich mir ein Großteil amerikanischer Auto's anschaue, die verpulvern viel mehr CO2 als Mercedesmodelle.

    Im Grund genommen hat mein Vorredner recht. Es gibt aber nen Unterschied zwischen nem 111.920 und nem 111.921 Motor! Sind beides 180er Motoren. Zum Beispiel beim Luftmassenmesser. Da muss man zwischen diesen beiden Varianten unterscheiden! Zur Info: Ich gehe jetzt vom freien Teilehandel aus wo die Geschäfte über die KBA-Nummer Teile suchen und nicht wie bei Mercedes über FGST.Nr.


    Meiner Meinung ist der 111.920 bis 1996 gebaut worden. Danach gab's dann den 111.921. Der Motor vom Threadstarter sollte also nen 111.921 sein. Ich kann mich aber auch täuschen!


    Gruß

    Also ich kann mich da Paddy nur anschließen. Egal ob vormopf oder Mopf, die haben alle nen schönen Innenraum. Ich fühl mich da immer wohl wenn ich einsteige.


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    Das letzte mal, wollte ich Reifen ummontieren lassen, hätte mich gute 90€ kosten können.
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    Die sehn mich nie wieder, bei den Preisen kann ich gleich zu MB

    weißte auch warum??? weil se bei neurreifen die nicht von ihnen sind teurere preise verlangen!

    ATU hat keine Subunternehmer die als Lackierer arbeiten. Das sind direkte Angestelle die jeden Tag in ner anderen Filiale sind. Ein Kumpel arbeitet dort als Lackierer. Ich muss sagen dass ich eure negativen Erfahrungen nicht immer teilen kann. Ich selber habe auch schon schlechte Erfahrung gemacht, jedoch kommt es auf die Filiale an, denn ich habe auch schon positive Erfahrung sammeln dürfen.