Für mich ist es ein Zeichen von Fäulnis in unserem Rechtsstaat, wenn einem Verbrecher zugebilligt wird, bei vermeindlicher Notwehr einen Polizisten zu töten.
Der Punkt an einer solchen Stelle ist immer, was der mutmaßliche Täter erkennen bzw. annehmen konnte.
Wenn dieser weiss, dass es ein Polizist ist, dann ist es Mord bzw. Totschlag (einen geziehlten tötlichen Schuss durch eine geschlossene Tür zu unterstellen, wäre wohl etwas zu viel des Guten).
Wenn er aber plausibel begründen kann, was in diesem Fall wohl der Fall gewesen ist, dass da jemand vor der Tür steht (ein Bandido wohl), der ihn kalt machen will und damit auch nicht lange zögert, dann ist es eben Notwehr.
Wie würdest du den Fall beurteilen, wenn das kein Polizist gewesen wäre, sondern ein bis an die Zähne bewaffneter Bandido gewesen wäre, der offensichtlich nur ein Ziel gehabt hätte?
Auch Mord? Oder doch Notwehr? Bei letzterem siehe den ersten Satz.
Und ja, es ist richtig so, dass auch ein Straftäter noch Rechte hat u.a. das Recht auf Notwehr. Nur weil jemand irgendwo etwas falsch gemacht hat, ist er nicht automatisch ein Gesetzloser mit dem man alles machen darf (das wäre nicht besser, als das was der Verbrecher getan hat).
gruss