Moin
Anbauteile wie AHK,Standheizung,Scheinwerfer und Rückleuchten müssen dann nicht mehr Eingetragen werden wenn sie ein " E " Prüfzeichen haben.
Haben sie dagegen noch die alten Wellenförmige Prüfzeichen bzw. gar keine müssen sie entweder eine ABE oder ein Teilegutachten oder eine Einbaubeschreibung haben.
Hat das/die Teile ein Teilegutachten oder eine Einbaubeschreibung ( AHK oder Standheizung ) müssen sie von einem Prüfer begutachtet und Abgenommen werden (dabei wird einem dann ein Prüfprotokoll Ausgehändigt ) um dann später bei nächstmöglicher Gelegenheit von der Zulassungsstelle Eingetragen werden.
Als Beispielbilder Typenschilder von Standheizungen :
Typenschild mit " E " Prüfnummer
[Blockierte Grafik: http://www11.pic-upload.de/thumb/20.06.14/22hhqr922ivb.jpg]
Typenschild mit altem Wellen Prüfzeichen
[Blockierte Grafik: http://www11.pic-upload.de/thumb/20.06.14/i7fc9enysolq.jpg]
Gruß Ingwer