Beiträge von FL666



    Also bei Diebstahl greift die Teilkasko und bei wildschäden gals etc.

    Schneller als 220 ist nicht zu schnell.. klingt eher nach dem Drehzahlbegrenzer, und das der bei den niedrigeren gängen da noch nicht kommt liegt wohl daran das die hohe drehzahl nicht lange bleibt weil man da ja bekanntlich schaltet.
    Ich kann aber auch mit 220 leben.. oder ist es dir lieber das der Motor die Hufe macht???
    Wenn andere auto`s erst bei 250 abriegeln dann liegt das daran das die viel schneller könnten, bei dem C200 ist aber schon vorher schluß.
    Also entweder damit leben oder ein größeren kaufen...

    Also die Lokation war in Holzthaleben supi!!!!
    Nur beim Datum sollte man nach vorn verlegen damit das Wetter besser ist. Und da die Gründer der Sache eh kein Interesse daran haben, werden die wohl auch damit Leben können.



    Es geht in diesem fall darum das der Fahrzeughalter die Umbauten nicht der Versicherung Mitgeteilt hat!!!!!
    Dadurch keine Kasko deckung!!!
    Begründung der Gesellschaft: Tarife werden nach seriellen Fahrzeugen berechnet, Wenn Fahrwerke und oder Reifen /Felgen geändert werden wollen die das auch wissen. Denn wenn diese Sachen geändert werden, dann muß davon ausgegangen werden das die Fahrdynamischen eigenschaften auch mal getestet werden. Und das wiederum ist eine Wagnisserhöhung die anders Kalkuliert werden kann!!!!!


    mfg Falk

    Hier mal zwei schöne Urteile im zusammenhang mit Volkasko.
    Besonders das Zweite dürfte für einige interessant sein.
    1.


    Kasko-Versicherung - Wer beim Niesen nicht anhält verliert Schutz
    Ein Niesanfall am Steuer verliert im Ernstfall den Schutz seiner Kasko-Versicherung. Ein Autofahrer handelt grob fahrlässig, wenn er nicht anhält, bis der Niesanfall vorbei ist, urteilte das Oberlandesgericht Naumburg.
    Quelle / Beschluss: (Oberlandesgericht Naumburg, 7 U 108/96)
    Kasko-Versicherung:
    In dem Fall hatte ein Autofahrer zum Taschentuch gegriffen und war dabei mit seinem Wagen von der Straße abgekommen. Die Kasko-Versicherung weigerte sich, für den entstandenen Totalschaden aufzukommen.


    2.


    Nicht gemeldetes Tuning kostet Versicherungsschutz



    Tunt ein Autofahrer sein Fahrzeug, ohne seine Versicherung davon in Kenntnis zu setzen, erhält er bei einem Unfall keinerlei Schadenersatz, selbst wenn die technischen Veränderungen nicht unmittelbare Ursache des Crashs sind. Dies entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz in einem aktuellen Urteil (Az.: 10 U 56/06).


    So blieb der Besitzer eines Audi 80 Cabrios auf einem Totalschaden von 12.000 Euro sitzen. Der Versicherungsnehmer hatte das Fahrwerk des Wagens tiefer gelegt, die Bereifung ausgetauscht, Distanzringe zur Spurverbreiterung angebracht und einen 15 kW stärkeren Motor eingebaut. Sein Sohn und dessen Freund waren stark angetrunken unterwegs, als der am Steuer sitzende Freund bei voller Fahrt die Handbremse zog und beim anschließenden Crash noch am Unfallort verstarb.


    Obwohl nach sachverständiger Betrachtung dieses eklatante Fehlverhalten das Unglück verursachte, wirkten sich nach Auffassung der Koblenzer Richter die Veränderungen am Auto auf das Fahrverhalten der Benutzer aus. Gerade junge Leute würden durch solche Fahrzeuge verleitet, die Möglichkeiten des Autos entsprechend auch auszureizen. Bei Meldung an die Versicherung hätten die Umbaumaßnahmen zu einer deutlich höheren Prämieneinstufung geführt.