Hier mal zwei schöne Urteile im zusammenhang mit Volkasko.
Besonders das Zweite dürfte für einige interessant sein.
1.
Kasko-Versicherung - Wer beim Niesen nicht anhält verliert Schutz
Ein Niesanfall am Steuer verliert im Ernstfall den Schutz seiner Kasko-Versicherung. Ein Autofahrer handelt grob fahrlässig, wenn er nicht anhält, bis der Niesanfall vorbei ist, urteilte das Oberlandesgericht Naumburg.
Quelle / Beschluss: (Oberlandesgericht Naumburg, 7 U 108/96)
Kasko-Versicherung:
In dem Fall hatte ein Autofahrer zum Taschentuch gegriffen und war dabei mit seinem Wagen von der Straße abgekommen. Die Kasko-Versicherung weigerte sich, für den entstandenen Totalschaden aufzukommen.
2.
Nicht gemeldetes Tuning kostet Versicherungsschutz
Tunt ein Autofahrer sein Fahrzeug, ohne seine Versicherung davon in Kenntnis zu setzen, erhält er bei einem Unfall keinerlei Schadenersatz, selbst wenn die technischen Veränderungen nicht unmittelbare Ursache des Crashs sind. Dies entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz in einem aktuellen Urteil (Az.: 10 U 56/06).
So blieb der Besitzer eines Audi 80 Cabrios auf einem Totalschaden von 12.000 Euro sitzen. Der Versicherungsnehmer hatte das Fahrwerk des Wagens tiefer gelegt, die Bereifung ausgetauscht, Distanzringe zur Spurverbreiterung angebracht und einen 15 kW stärkeren Motor eingebaut. Sein Sohn und dessen Freund waren stark angetrunken unterwegs, als der am Steuer sitzende Freund bei voller Fahrt die Handbremse zog und beim anschließenden Crash noch am Unfallort verstarb.
Obwohl nach sachverständiger Betrachtung dieses eklatante Fehlverhalten das Unglück verursachte, wirkten sich nach Auffassung der Koblenzer Richter die Veränderungen am Auto auf das Fahrverhalten der Benutzer aus. Gerade junge Leute würden durch solche Fahrzeuge verleitet, die Möglichkeiten des Autos entsprechend auch auszureizen. Bei Meldung an die Versicherung hätten die Umbaumaßnahmen zu einer deutlich höheren Prämieneinstufung geführt.