Beiträge von jof

    nein die manipulieren nur die Zapfsäule. Tankt man dort einen 5 Literkanister voll zeigt das Ding etwas über 6 Liter an. Naja mittlerweile tankt dort auch noch kaum jemand und ich denke es ist nur eine Frage der Zeit bis die "Bude" geschlossen wird.


    Ein Anruf beim Eichamt und die klären die Sache sehr schnell. Vielleicht solltest Du aber vorher mit Deinem Fünfliterkanister mal zum Eichamt nachmessen, um Dir 'ne Menge Ärger zu ersparen...


    Gruß Jörg

    Mach doch nicht gleich die Pferde scheu. Wieviel mal hast Du denn in diesen 4 Wochen vollgetankt? 10x? 5x? 3x? 1x?


    Einfach mal die nächsten 3 Tankfüllungen beobachten und den Mittelwert aus den letzten 5 nehmen. Dann hat es sich vielleicht schon erledigt...


    Gruß Jörg

    Nicht nur die Ah-Zahl ist entscheidend, sondern auch der Kälteprüfstrom. Aber das hast Du ja sicher alles gelesen.


    Nimm' die Berga. Und Elektrik ist nicht die Stärke Deines Autoschraubers.


    Gruß Jörg

    Die "LiMa-Kapazität" (ich nehme an, es ist die Leistung gemeint) ist völlig wurscht. Alles was Du wissen mußt, steht hier drin:


    Brauche eine Neue Batterie u.Eure Empfehlungen


    Und wenn Du noch mehr wissen möchtest, das Forum ist voller Batterienbeiträge (-> Suchfunktion), dann findest Du auch das hier: Strom fast weg ! Von jetzt auf gleich. ??? Bitte dringend um Anregungen.


    Was das "MB-Angebot" angeht: Mercedes stellt keine Batterien selbst her, also hinterfragen was man bekommt...


    Gruß Jörg


    [b][color=#ff0000]Lies doch auch mal hier...:


    einige offene Fragen zum Autobatteriewechsel


    Batterie völlig(!) platt, was tun?


    Ölwechsel und Batterie - Kosten?


    Batterie - Was sagt die Amperezahl?

    ........und der böse Onkel vom Tüv kann nicht meckern ?
    Obwohl "H" im schein eingetragen ist?
    Das ist also offensichtlich ein Versehen oder wie ist das zu verstehen?
    Nicht, daß ich im Dezember mit den neuen Contis vom Tüv Hof gejagt werde- das würde mich schon sehr ärgern.


    Leider ist es nicht so einfach. Der "böse Onkel" hat gesetzliche Vorgaben zu beachten:


    Speed-Index-Geschwindigkeit = Vmax-Fz.-Brief + 6,5 km/h + 0,01*Vmax-Fz.-Brief


    Jetzt rechne mal...


    Gruß Jörg


    Den Rest liefert ggf. die Suchfunktion: Welchen Reifen-Geschwindigkeitsindex brauche ich?

    Hallo,


    ich kenne den Aufbau des Automatikgetriebes beim W202 nicht, aber ich meine mich daran zu erinnern, daß dieses Verhalten auf Verschleißerscheinungen an einem der Bremsbänder oder auf einen leicht hängenden Bremsbandkolben hindeutet.


    Vielleicht stellst Du die Frage nochmals in einer der Oldtimerforen (Sternschuppen http://www.mbklassik.de/foren/forum.php?ID=3 oder vdh http://www.mercedesclubs.de/vdh/), bei den Oldies haben die Automaten über 40 Jahre auf dem Buckel, entsprechend häufiger sind die Defekte, und es befindet sich der ein oder andere Automatik-Spezialist darunter (z.B. Michael B. und Heinrich B.)


    Gruß Jörg



    Ergänzung: wenn Du die Muße hast, schau' Dir mal diesen Film zur Automatik an (man muß sich aber bei mb-klassik kostenlos registrieren):


    http://www.mbklassik.de/index.…ask=view&id=220&Itemid=61

    Frage: Bekommt man den SO zugelassen - ohne Umbauten?


    In der Oldtimerszene gab es vor einigen Jahren Probleme, ehemalige Behörden- und Bundeswehrfahrzeuge auf eine Privatperson zuzulassen. Hierzu habe ich folgenden Text in einem anderen Forum gefunden, die Quelle aber nicht weiter recherchiert (der Hintergrund mit dem Schützenpanzer ist aber real). Ich meine aber, das hat sich nicht durchgesetzt.


    "Zulassung ehemaliger Behördenfahrzeuge in Deutschland


    Ich kenne das Problem durch unser Hobby auch zur genüge und habe mich daher etwas damit beschäftigt.
    Also nach §19 darf man keine Behördenfah. mehr privat zulassen.
    Feuerwehren stilllegen?
    Durch eine Änderung des § 19 der StVZO wollte man erreichen, dass die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die speziell für militärische und polizeiliche Zwecke oder Zwecke des Katastrophen- und Brandschutzes entwickelt wurden, nach der Ausmusterung automatisch erlischt. Ausnahmen soll die Zulassungsstelle nach § 70 zulassen können. 'Unverantwortlich' schrieb Oldtimer-Markt 1/99 über die von den Bundesländern Hessen und NRW initiierte Aktion.
    Inzwischen ist das Thema vom Tisch, der DEÚVET hatte sich massiv eingesetzt:
    (Mitteilung von DEUVET-Vizepräsident Martin Kraut in der Oldtimer-Mailing-List vom 26.3.99))
    "Aufgrund eines Antrages des Landes Nordrhein-Westfalen sollen per
    Neuregelung des § 19 StVZO „ausrangierte“ Polizei- und Militärfahrzeuge,
    „die nach ihrer Bauart speziell für militärische und polizeiliche Zwecke
    bestimmt sind“, am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen, da
    von ihnen eine erhöhte Gefährdung ausgeht. Hintergrund war die vor einem
    Oberverwaltungsgericht durchgesetzte Zulassung eines Schützenpanzers.
    Das Land Hessen hat später ohne Beratung in den Ausschüssen die Erweiterung auf Fahrzeuge des Katastrophen- und Brandschutzes durchgesetzt.
    Die Begründung aus dem Antrag des Landes NRW führt aus, daß die erhöhte
    Gefährdung für den Straßenverkehr in „sehr kurzen Bremswegen, zackender
    Fahrweise, Ausscherbewegungen, Überrollen von Fahrzeugen“ zu sehen ist.
    Die verwendete Formulierung „speziell für militärische oder polizeiliche
    Zwecke bestimmt“ stellt sicher, daß normale Fahrzeuge wie PKW, LKW,
    Geländewagen etc. grundsätzlich nicht unter diese Regelung fallen,selbst wenn sie rote oder olive Farbe tragen. Bei Auslegung dieser Vorschrift ist zu bedenken, daß sie nur für Fahrzeuge anzuwenden ist, von denen eine Verkehrsgefährdung angenommen werden kann, beispielsweise
    Schützenpanzer, Panzerspähwagen, Wasserwerfer.
    Nach Erscheinen des Gesetzentwurfes hat der DEUVET interveniert und war
    zu Gesprächen im Verkehrsministerium. Insbesondere wurde dargestellt, daß
    hierdurch das Erhalten eines nicht unerheb- lichen und durchaus bedeutenden Teiles der Fahrzeuggeschichte nahezu unmöglich gemacht werde. Es wurde auf die gut organisierte LKW-Szene hingewiesen, in der
    ehemalige Behörden-, Militär- und Feuerwehrnutzfahrzeuge ihre Heimat
    finden. Viele Nutzfahrzeuge „überleben“ gerade bei Behörden, Militär und
    Feuerwehr, während sie im gewerblichen Betrieb oft schnell verschlissen
    werden.
    Im Ministerium bestätigte man, daß die Neuregelung des § 19 StVZO nicht
    die Oldtimerfahrzeuge treffen soll. So werden Oldtimer mit rotem Oldtimer- kennzeichen (07-Kennzeichen) nicht betroffen, da diese keine
    Betriebserlaubnis benötigen. Die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen bleibt dieser Fahrzeuggruppe mit 07-Kennzeichen weiterhin möglich.
    Auch wurde dem Wunsch des Deuvet stattgegeben, daß die Neuregelung nicht auf den § 21 c der StVZO ausgedehnt werde, so daß jetzt ausrangierte
    Militär-, Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge weiterhin mit H-Kennzeichen
    (Oldtimerkennzeichen nach § 21 c StVZO) in privater Hand zugelassen werden können, wenn sie vornehmlich zur Pflege kraftfahrzeughistorischen Kulturgutes dienen.
    Im übrigen erlischt jedoch für alle derartigen ausrangierten Fahrzeuge die Betriebserlaubnis. Auf Anfrage teilte der Bundesverkehrsminister mit, daß für diese auf private Halter zugelassenen Fahrzeuge
    im Wege einer Ausnahmegenehmigung vor Ort versucht werden solle, daß sie
    weiterhin zugelassen bleiben können. Er empfahl, auf rote oder schwarze
    Oldtimerkennzeichen auszuweichen.
    Das Verkehrsministerium wies ferner darauf hin, daß die Ausführung der
    StVZO den Bundesländern obliegt, die entsprechende Ausnahmegenehmigungen
    über die Zulassungsstellen oder im Zweifelsfalle über Regierungspräsidien oder Landesministerien erteilen können.
    Den Landesbehörden liegen die entsprechenden Ausführungserläuterungen
    zur Neufassung des § 19 StVZO bereits vor.


    Fazit: Mit den Blaulichtern kann es für manche offenbar ganz einfach sein, die werden nie danach gefragt oder bekommen nach läppischen drei Stunden Diskussion die komplett funktionstüchtige Sondersignalanlage (ohne Abdeckung und mit einem Schlüsselschalter gesichert) genehmigt. Trifft man auf unzugängliche Menschen, wird es dagegen sofort kompliziert."


    Ggf. werden bezüglich der Sondersignalanlage bestimmte Auflagen erteilt, Beispiele hier:


    http://www.newtonmeter.de/blau…ausnahmegenehmigung21.jpg
    http://www.newtonmeter.de/blau…ausnahmegenehmigung22.jpg
    http://www.newtonmeter.de/blau…ausnahmegenehmigung11.jpg
    http://www.newtonmeter.de/blau…ausnahmegenehmigung12.jpg


    Ich selbst habe einen ehemaligen ELW der BF Würzburg, allerdings nicht regulär zugelassen, sondern auf 07er-Kennzeichen eingetragen (ergo brauche ich keine Betriebserlaubnis).


    Gruß Jörg


    P.S.: Zeit für eine Threadauskagerung ?!


    Ergänzung: Bitte auch mal hier lesen (§19 StvZO): http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#19


    Wurde die StvZO zwischenzeitlich nicht durch die FZV ersetzt? (Verkehrs-)Juristen vor... !