Zitat
cvp schrieb am 25.09.2006 14:10 Uhr:
2) Beleuchtete Esprit schrift am rand
Hab ja einen C180 Esprit und an der Karossi nähe der üre sind ja die Version vom auto angeklebt bei mir "Esprit" wollte fragen ob jemand das schon gemacht hat und die Schrift beleuchten lies. dachte an blau oder wenn es hard an legalem geht dann orange. die schrift soll dann natürlich nur an sein wenn ich auch abblend licht anschalte.
Zum Thema lichttechnische Einrichtungen gibt es eine gute Broschüre der DEKRA, ein kurzes Durchblättern scheint aber gegen deine Idee zu sprechen.
Hier erstmal der Link zur Broschüre: http://www.dekra.de/live/medie…KE_Licht4303533ce5ecb.pdf http://www.dekra.de/live/medie…KE_Licht4303533ce5ecb.pdf
Blau ist definitiv verboten, es gibt dort auch keine Chance das eingetragen zu bekommen.
Gelb/orange würde evtl. gehen, wird aber an den nicht vorhandenen Prüfzeichen scheitern.
Also legal keine Chance. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Man müsste sich das mal in Real anschauen, wenn es tatsächlich nur ein leichtes Leuchten an der Seite ist wird sich wohl auch kein Cop darüber aufregen, du musst nur daran denken es vor einer Hauptuntersuchung wieder zu deaktivieren. Spätestens dort wird es Dich um eine neue Plakette bringen können.
Solltest Du bei einer Verkehrskontrolle an einen scharfen Cop mit einem Auge dafür kommen, dann ist ebenfalls mit dem Argument der erloschenen Betriebserlaubnis zu rechnen.
Das Risiko musst Du halt selbst einschätzen, im Bereich Ruhrpott würde ich damit nicht fahren wollen, hier im ländlichen Bereich sehe ich keine grosse Gefahr.
Gruss
Ralf