....upps!
Liegt mir natürlich fern gegen Urheberrechte zu verstoßen - sorry, nicht daran gedacht!
Also dann in eigenen Worten, was ja sicherlich erlaubt ist.
....unter anderem war ja eine Frage von mir, ob ein abgelegter Fehler im Speicher zwingend gelöscht werden muss, damit das Getriebe wieder normal schaltet. Diese Frage konnte nicht eindeutig geklärt werden, es wurde die Meinung kund getan, dass dann wohl, wenn der Fehler nicht mehr vorliegt, dies das Steuergerät auch merkt (oder so ähnlich).
Dann habe ich, nachdem alles repariert war, das Notprogramm aber immernoch aktiviert war etwa folgendes in einschlägiger Literatur gefunden:
Das EGS des 722.6 hat zwei Notlaufprogramme. Notlauf, wenn ein elektrischer Fehler auftritt und einen Notlauf, wenn ein mechanisch-hydraulischer Fehler auftritt.
Der mechanisch-hydraulische Notlauf wird - sofern der Fehler beseitigt wurde - durch Zündung aus- und einschalten wieder zurückgesetzt.
Der elektrische Notlauf - wie bei mir eindeutig vorhanden - kann nur durch die Löschung über die einschlägigen Diagnoseprogramme - Beseitigung der Fehlerursache vorausgesetzt - wieder deaktiviert werden. Heißt, auch wenn der auslösende Fehler gerichtet wurde (bei mir abgebrochener Pin und Erneuerung der EHS-Platine) bleibt das Notprogramm aktiviert.
Das elektrische Notprogramm ist dadurch erkennbar, dass das Getriebe nur in R und im 2. Gang funktioniert, ansonsten kein Schaltvorgang möglich. Der Schaltvorgang von P auf R oder von N auf R wie auch von N auf D ist ausgesprochen hart.
So, ich hoffe, dass ist jetzt korrekt und die gesammelten Infos helfen später mal jemand.
Grüße
Marcus