Beiträge von hans

    Vom Gefühl her kann ich das alles verstehen, aber es gibt noch einen anderen Aspekt: Legt die schwer verdiente Kohle für solche Nachrüstungen lieber ganz konkret beiseite - umso schneller ist das Geld für ein neueres Baujahr zusammen. Sonst ist bei nächsten Kauf wieder "nur" ein zehnjähiger drin, und die Twingo-Ladies haben dann schon wieder was ganz Neues, dem man dann ewig hinterherinvestiert.<br>

    Ich habe mir mal die Infos und Bilder unter "Technische Daten" angesehen. Da heißt es einerseits "Classic - weiße Blinker ab 1997", andererseits "alle Linien ab 1995 weiße Blinker" (ist wohl die "kleine MOPF" ab Herbst 95 gemeint?).


    Ich will da nix haarspalten - aber es kann ja nur das eine oder andere stimmen....?


    Hans :)


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    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.


    Gilt allerdings nicht für sog. Bagatellschäden bis 750 Euro.


    Gutachten ist eigentlich nicht nötig, wenn MB Kostenanschlag für Reparatur macht. Denn teurer als die realen Rep-Kosten bei MB kann der Gutachter ja den Schaden nicht schätzen.


    Gutachten ist oft dann besser, wenn Reparaturkosten den Wagenwert übersteigen. Dann wird nämlich nur der Zeitwert ersetzt, der von den Versicherungen erfahrungsgemäß niedriger angesetzt wird (Ausnahmen bestätigen...) als von unabhängigen Gutachtern.


    Allerdings habe ich auch schon einen unabhängigen Gutachter erlebt, der wertrelevante Ausstattungsmerkmale übersehen hat (Tempomat). Also besser immer selbst auf wertige Ausstattungsdetails hinweisen.



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