Beiträge von Klassiker

    Das wars also schon, der Benz ist verkauft, mein kurzer Ausflug in die Mercedes-Welt ist wieder vorbei.


    Ich gehe wieder zurück ins Audi-Lager, mit einem 96er A6 zum Niederknien und vor allem: Allrad!


    Ich fands sehr nett hier, schöne Fachgespräche, wenn auch manchmal mit ein bisschen viel Stammtisch-Gepolter :crazy: :beer:


    Macht weiter so und haltet die alten Kisten am Leben!


    Schönes Wochenende und allzeit gute Fahrt allen Fahrern alten Bleches 8)

    Insgesamt sehe ich die Sache recht einfach: Da du als Überholender derjenige bist der an der aktuellen Situation etwas ändern will, bist du der erste der davon weiß und als einziger entscheiden kann ob diese Änderung vollzogen werden soll. Aus diesem Grund sagt der Gesetzgeber, wie oben schon geschrieben, dass du als Eingreifender/Spurwechselnder eine besondere Sorgfaltspflicht hast. Sprich: du darfst den Spurwechsel nur einleiten wenn du dir bestmöglich sicher bist, niemanden zu behindern oder gar zu gefährden. Wenn so etwas doch passiert, hast du per Definition Schuld, da du dich verschätzt hast. Der Fahrer auf der linken Spur bekommt per Definition Teilschuld wenn er schneller als die 130km/h Richtgeschwindigkeit war.


    Zur Auflösung der Situation: du hast nicht die aktive Fahrspur gewechselt (für eine Abfahrt z.B.), sondern jemanden überholt. Das heißt, bis du wieder in deine Spur eingefädelt bist, läuft der Überholvorgang noch. Diesen hast du natürlich schnellstmöglich zu abzuschließen, unter Berücksichtigung des Sicherheitsabstandes zum Überholten.


    Der SUV-Fahrer hat wahrscheinlich den gleichen Fehler gemacht, den einige hier für selbstverständlich halten: Er hat sich nicht am Ist-Zustand orientiert, sondern ist von seiner Ideal-Situation ausgegangen - du hättest nicht qusscheren dürfen, also kann er dich dafür mit Drängeln bestrafen.


    Grundsätzlich kann und darf ich mich im Straßenverkehr nur am aktuellen Ist-Zustand orientieren, nicht an der theoretischen Idealsituation. Selbst wenn wir auf einem 120er Stück der Bahn sind, der SUV aber 200 fährt, darf ich nicht einfach ausscheren und ihn zum Bremsen zwingen. Genauswenig darf ich das natürlich auf einem freien Teilstück. Ich darf mein Manöver nicht ausführen wenn ich jemanden damit behindere, ob der da nun sein darf oder nicht. Er ist da, und damit meine Ist-Situation.

    Danke Helix,


    ich bin ja sonst sehr gut im Argumentieren und Erklären, aber mach das mal inner quasi Fremdsprache :) . Hab mir vorhin schon aus Frust/Interesse das Buch von Wolfgang Weber bestellt, "perfektes Fahrwerks-Setup", wird in den Diskussionen viel zitiert und gibt wohl den Faktor 5 als Faustregel an.


    Das mit der Relevanz des Fahrerprofils hab ich ja auch geschrieben, der sportliche/hektische Fahrer profitiert von den leichten Rädern am meisten, der Langstrecken-Autobahn-Konstant-Fahrer fast gar nicht.


    Du kannst ja netterweise mal durchrechnen wenn du magst, Felgengewichte 7,6Kg bzw. 11,8Kg, Reifen kann man gerne mal 8-9 Kilo in 225 17Zoll rechnen, Abstand zur absoluten Mitte der Achse sollte ca 21,5cm sein