So gibt ein kleines Update. Habe den Schalter zum Anmachen vom Rechner ausgewechselt. Ursprünglich war es ein w124 Heckscheibenheizungsschalter. Die Kontrollampe habe ich jetzt als Stromkontrolleuchte genommen. Sprich noch einen 2. Schalter verbaut der ein Relais schaltet welches die Stromzufuhr zum PC und Bildschirm komplett unterbricht. Außerdem sieht der Schalter einwenig besser aus als der 1.
Beiträge von onkeldog
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Du hälst den Schalter gedrückt. Die Arme fahren dann über kreuz aus und wenn es oben ist wird es die ganze zeit von den Armen gehalten.
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evt. meint er dass der Wagen jetzt immer sauber durchdreht. meiner (c280) schaltet auch wie er gerade lustig ist. Im Optimalen Fall bei 6400, aber meistens so zwischen 6000 und 6300 halt wie er gerade drauf ist.
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Zitat
Martini schrieb am 20.07.2006 21:24 Uhr:
und wo hast du das was da rein gehört? ist auch ne super lösung aber hast du keine Probleme mit der Hitze da drin für den Amp?
bye
Das Verbandszeug befindet sich im Kofferaum, zwischen Reserverad und Batterie (perfekter Platz).
Hitzeprobleme gibt es keine, befeuert auch nur ein kleines Frontsystem
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ich weiß jetzt nicht wie groß der amp ist, ich habe meinen im Verbandskastenfach untergebracht.
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Hier sieht man den Beifahrerfußraum, der PC nimmt kaum Platz weg. Habe 2 Metallschienen (werden bei nächster gelegenheit noch lackiert) unten an die Verkleidung geschraubt. Der PC wird einfach nur reingeschoben und gut ist, kabel drann fertig. Der Soundanschluß befindet sich von der Seite und sichert den PC vorm rausrutschen, was eigentlich nicht nötig wäre weil der ziemlich fest in den Schienen sitzt. Bei Bedarf kann der PC jederzeit rausgezogen werden und man hat eine vollwärtige Tastatur und kann eine DVD einlegen.
Notebook im Beifahrerfußraum:
http://www.cmrosek.de/notebook_pc.jpgTFT im Rohbau:
http://www.cmrosek.de/tft_rohbau.jpgZitatWelche oberfläche ( Programm) ist das wo du die bilder ansteuern kannst etc ... ???
Wie oben schon geschrieben benutze ich cPOS mit einem eigenen Skin, die ganzen anderen angebotenen Skins sind alle viel zu verspielt und passen meiner Meinung nach nicht zu einem Benz
Hier der Link zur Software http://www.cpos-online.de/ http://www.cpos-online.de/
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mache später noch paar Fotos. Momentan wird der carpc per funkmaus gesteuert. Ein Kumpel verlängert mir gerade das touchpadkabel vom notebook, das ist leider so ein printkabel wo ich mich selber nicht drann traue. Das Touchpad wird dann in die Mittelarmlehne in das klappfach (wo der getränkehalter sitzt) integriert.
Als Software benutze ich cpos, damit kann man auch paar andere Spielereien machen. z.B. GPS infos so anzeigen lassen, geschwindigkeit, beschleunigung (in G + Zeitmessung von 0 - 100). Die skins lassen sich prima selbst erstellen und somit individuell auf den einzelnen zugeschnitten. So sieht mein Starbildschirm dann aus wenn der Rechner hochgefahren ist (ca. 27 sec.):
http://www.cmrosek.de/mercedesskin.jpg
Desweiteren kommen noch 2 Kammeras ins Auto, eine 120° cam in die Kennzeichenleuchte womit ich die komplette Stoßstange abdecke, ist zum einparken witzig.
Die 2. Cam soll in die Frontstoßstange kommen, videobild ala NFS-UndergroundIn ferner Zukunft ist auch noch eine Relaiskarte geplant. Dann kann ich z.B. per CAR-PC alle Fenster + Schiebedach gleichzeitig öffen + schließen, oder andere signale auswerten, z.B. öltemperatur usw....
Das Ganze Projekt ist noch Ausbaufähig. Werde die Tage noch paar Fotos von den einzelnen Komponenten und dem Einbau machen.
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So,
bin nun so gut wie fertig mit dem ganzen bastelnHabe mir paar schöne spielsachen ins Auto gebaut:
1. Anlage:
Blaupunkt Bremen RCM 127 mit 10 fach CD-Wechsler und Navi (habe ich schon lange)
Blaupunkt Velocity V2100 2-Kanal Endstufe 200W rms, die habe ich ins Verbantskastenfach gebaut, verbandskasten ist jetzt im Kofferaum
als Lautsprecher habe ich 16er Alpine in den Türen. Typ 175 SXE
Die Türen mit bitumenklebeband aus dem baumarkt gedämmt.
2. CAR-PC
Als Bildschirm dient ein LG 6,4 TFT mit VGA ! habe dafür ein Rahmen aus MDF gebaut und es anschließend lackiert.
http://www.cmrosek.de/carpc.jpg
Als PC dient ein altes Dell Notebook mit 1 GHZ 512 mb Ram und einer 30 GB Platte. Habe das Notebook komplett zerlegt und ein eigenes Gehäuse dafür gebaut. Dies befindet sich nun im Beifahrerfußraum.
http://www.cmrosek.de/notebook.jpg
Zum an und Ausschalten habe ich einen Kopfstützenschalter umfunktioniert und oben in die Schalterleiste integriert. Mein Radio hat ein Line in und somit soundtechnisch alles Bestens, Filme lassen sich prima gucken
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Habe euch mal was interessantes aus dem CAR-PC Forum kopiert:
ZitatNach ausführlichem Studium des StVO & StVZO und größeren Recherchen im Internet bin ich jetzt zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Es kommt im Prinzip gar nicht darauf an WAS auf dem Monitor zu sehen ist. Es kann allgemein ein Problem sein, wenn ein Monitor eingebaut ist und der, wie auch immer, in Betrieb ist. Ich habe das mal in drei Kategorien unterteilt:
1. gesunder Menschenverstand
2. gesetzlicher Hintergrund (Polizei!)
3. Schadensfall (Unfall)zu 1)
..sollte klar sein..... (gelöscht)zu 2)
Gesetzlich ist es auch ganz klar! Es gibt KEIN Gesetzt, dass explizit die Benutzung oder den Betrieb eines Monitors, PCs, Navis oder PDAs vorschreibt oder verbietet!! Das ist einfach so. Ein Handy darf man nicht benutzen. Dafür gibt es einen Paragraphen. Aber nicht für den Rest!Allerdings gibt es etwas was man für diesen Fall auslegen kann und was auch ein Polizist in diesem Fall machen wird. Und das ist der §23 Absatz 1 im StVO.
Zitat:
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).Das heißt ganz einfach, dass man als Fahrer nicht beeinträchtigt werden darf. Nicht durch den Beifahrer und auch nicht durch Geräte. Und dieser Monitor kann einen nun mal beeinträchtigen. Und das unabhängig davon ob da jetzt ein Navi, ein Video oder nur MP3 läuft. Die Betonung liegt allerdings auf "KANN". Es KANN beeinträchtigen.
Ob das den Fahrer nun beeinträchtig liegt dann wohl im Ermessen des Polizisten. Und das ist das Problem.Hier möchte ich gleich noch eine Ergänzung zu meiner Geschichte machen, die ich zu Anfang erzählt habe. Ich habe einen kurzen Gesprächsteil mit dem Polizisten weg gelassen weil ich ihn unwichitg fand. Aber jetzt im Nachhinein wird er wohl doch noch interessant. Der Polizist hat noch gesagt, dass so ein Monitor vom Verkehrsgeschehen ablenkt und ich mich lieber auf das konzentrieren sollte was vor mir liegt. Daraufhin habe ich geantwortet, dass ich IMMER auf die Straße gucke und nicht auf den Monitor. Das ist auch in Verbindung mit dem §23 StVO wichitg, weil da ja steht, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist.
Also wenn sie jemandem ein Busgeld verhängen wollen, dann müssten sie wohl nachweisen, dass man abgelekt war! Und das deckt sich auch mit anderen Fällen von denen ich so gelesen habe. Die müssen nachweisen, dass man abgelenkt war. Allerdings weiß ich nicht ob es reicht, wenn die sagen wir haben gesehen das du zwei mal drauf geguckt hast (jetzt überspitzt dargestellt).
Sollte es so weit kommen, dass sie ein Busgeld verhängen, dann sind es 10,- EUR. Das ist für einen Verstoß gegen den §23 StVO vorgesehen.....
zu 3)
Auch die hier verbereitete Meinung, dass man nach einem Unfall auf jeden Fall eine Voll- oder Teilschuld bekommt, wenn man ein Video laufen hatte ist auch nicht ganz richitg. Das habe ich von einem Mitarbeiter einer Versicherung der in der Sach-/Schadenabteilung arbeitet. Es geht um einen vom Werk eingebauten Monitor mit dem man nach dem Entfernen der Sperre theoretisch während der Fahrt TV gucken kann.Zitat:
1.) Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen
diese Möglichkeit können wir jedoch gleich wieder zu Grabe tragen, da Audio- und Videosysteme in Kraftfahrzeugen nicht von der Betriebserlaubnis erfasst werden2.) Ablenkung des Fahrzeugführers
dieser Ablehnungsgrund kann tatsächlich herangezogen werden, jedoch liegt die Beweislast beim Versicherer. Er muss beweisen, dass es nicht nur die theoretische Möglichkeit gab, dass der Fahrer während der Fahrt hätte TV schauen können, sondern dass er es auch tatsächlich getan hat.Die Möglichkeit des Könnens reicht also nicht für eine Leistungsfreiheit des Versicherers. Es muss der Nachweis erbracht werden und vor allem muss die freigeschaltete TV-Funktion und die Fahrerablenkung mit dem Unfall in einem kausalen Zusammenhang stehen.
Also auch hier muss auch erst mal nachgewiesen werden, dass man Video geguckt hat und das man durch das Video abgelenkt war und es dadurch zu dem Unfall gekommen ist.
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Zitat
....dann herzlichen Glückwunsch,
darüber hab ich mich damals auch gefreut...
Naja aber Ferien hat ich nicht viele, weil ich da für mein Auto jeden Tag gearbeitet habe.Letzte Woche hab ich dann meine Ausbildung beendet,
jetzt bin ich erleichtertDito, habe 2 Monate bei Ford dauernachtschicht geschoben, danach direkt ins Studium ohne Ferien. Naja musste sein, der BMW hat mir einfach nicht zugesagt!