ZitatWarum läßt Du Dich von einem Anwalt der Versicherung vertreten, wenn es um Dein Geld geht? Der hat ja nun nicht wirklich ein Interesse an Deinem Erfolg.
In 99,9 % der Fälle wird die Versicherung mitverklagt und hat dann das alleinige Prozeßführungsrecht (bedingungsgemäß festgelegt). Schließlich löhnt die Gesellschaft ja auch, wenn der Prozeß in die Hose geht. Daher wird ein Anwalt nach Wahl der Gesellschaft mandantiert. Natürlich hat dieser ein Interesse am Ausgang des Verfahrens, denn er will später auch wieder beauftragt werden. Wenn der Kunde bereits für das Strafvefahren einen Anwalt hat und dieser bisher aus Sicht der Versicherung nicht negativ aufgefallen ist wird meistens der 'Kunden-Anwalt' auch mit der zivilrechtlichen Verteidigung beauftragt.
ZitatAlso irgendwie paßt da einiges in dieser Schilderung nicht zusammen bzw. gibt keinen Sinn?!
Sehe ich auch so!
schragges
Was ist den mit Deinen Ansprüchen passiert? Hast Du im Vorfeld von der gegnerischen Haftpflicht auch nur eine Quote bekommen? Wenn ja, warum?
Hat der Richter wirklich im Termin mehrfach von einem Vollidioten gesprochen, oder war das vielleicht ein ungehobelter Anwalt der Gegenseite? Sorry, aber ich kann mir das von einem Richter nicht vorstellen, bzw. habe derartiges noch nie gehört.
Wenn eine Quote gegen Dich ausgeurteilt wird, egal wie hoch, wird dies im Urteil konkret begründet. Wenn Du das Urteil nicht vorliegen hast, laß Dir eine Kopie vom Anwalt oder Deiner Versicherung schicken.
ZitatWiderspruch einzulegen lohnt sich nicht, da nur ca. 700 Euro Streitwert übrig bleiben und der Rest Anwalts und Sachverständigenkosten etc. sind.
Die Berufungsgrenze ist 600,- EUR und SV-Gebühren und Kosten können hierbei auch von einer Berufung umfaß sein. Ob das Rechtsmittel eingelegt wird entscheidet allein Deine Versicherung, sofern ich mit meiner Vermutung richtig liege, daß diese mitverklagt war.
Insgesamt ist mir nicht klar, auf wecher Basis die Gegenseite den Rechtssreit überhaupt angestrengt hat. Was wurde Dir denn in der Klage vorgeworfen, wenn es sich um eine klare Vorfahrtsverletzung der Gegenseite handelt?
Irritierter Gruß, Bullitt