Beiträge von Bullitt

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    Warum läßt Du Dich von einem Anwalt der Versicherung vertreten, wenn es um Dein Geld geht? Der hat ja nun nicht wirklich ein Interesse an Deinem Erfolg.


    In 99,9 % der Fälle wird die Versicherung mitverklagt und hat dann das alleinige Prozeßführungsrecht (bedingungsgemäß festgelegt). Schließlich löhnt die Gesellschaft ja auch, wenn der Prozeß in die Hose geht. Daher wird ein Anwalt nach Wahl der Gesellschaft mandantiert. Natürlich hat dieser ein Interesse am Ausgang des Verfahrens, denn er will später auch wieder beauftragt werden. Wenn der Kunde bereits für das Strafvefahren einen Anwalt hat und dieser bisher aus Sicht der Versicherung nicht negativ aufgefallen ist wird meistens der 'Kunden-Anwalt' auch mit der zivilrechtlichen Verteidigung beauftragt.


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    Also irgendwie paßt da einiges in dieser Schilderung nicht zusammen bzw. gibt keinen Sinn?!:?:


    Sehe ich auch so!


    schragges
    Was ist den mit Deinen Ansprüchen passiert? Hast Du im Vorfeld von der gegnerischen Haftpflicht auch nur eine Quote bekommen? Wenn ja, warum?


    Hat der Richter wirklich im Termin mehrfach von einem Vollidioten gesprochen, oder war das vielleicht ein ungehobelter Anwalt der Gegenseite? Sorry, aber ich kann mir das von einem Richter nicht vorstellen, bzw. habe derartiges noch nie gehört.


    Wenn eine Quote gegen Dich ausgeurteilt wird, egal wie hoch, wird dies im Urteil konkret begründet. Wenn Du das Urteil nicht vorliegen hast, laß Dir eine Kopie vom Anwalt oder Deiner Versicherung schicken.


    Zitat

    Widerspruch einzulegen lohnt sich nicht, da nur ca. 700 Euro Streitwert übrig bleiben und der Rest Anwalts und Sachverständigenkosten etc. sind.


    Die Berufungsgrenze ist 600,- EUR und SV-Gebühren und Kosten können hierbei auch von einer Berufung umfaß sein. Ob das Rechtsmittel eingelegt wird entscheidet allein Deine Versicherung, sofern ich mit meiner Vermutung richtig liege, daß diese mitverklagt war.


    Insgesamt ist mir nicht klar, auf wecher Basis die Gegenseite den Rechtssreit überhaupt angestrengt hat. Was wurde Dir denn in der Klage vorgeworfen, wenn es sich um eine klare Vorfahrtsverletzung der Gegenseite handelt?


    Irritierter Gruß, Bullitt

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    ich darf dann jetzt min. 1.500 Öcken latzen


    An wen sollst Du jetzt 1.500,- EUR zahlen und wofür???


    Hast Du die Urteilsbegründung schon vorliegen? Irgendwie muß die 20%-ige Betriebsgefahr, die bei dieser Fallgruppe regelmäßig hinter das Verschulden desjenigen der die Vorfahrt mißachtet zurücktritt, doch begründet sein.


    Gruß Bullitt

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    ja sie hat definitiv zugegeben rückwärts gefahren zu sein


    Zitat

    aber ich würde sagen das ist ein selbstgänger


    Ja, wenn sie das gegenüber den Beamten ausgesagt hatte stimme ich Dir zu.


    Viel Glück, Bullitt

    Hat die Unfallgegnerin gegenüber den aufnehmenden Beamten zugegeben rückwärts gefahren zu sein?


    Gibt es unbeteiligte Zeugen (außer Deiner Familie)?


    Bullitt

    dcvshark

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    Wenn der geklaut würde, kriege ich ja nicht den wirklichen Wert ersetzt, sondern nur den geschätzen mit einen dem Alter angepassten km Wert, oder?


    Naja, also man kann sich über die wirkliche, zumeist subjektive Wertigkeit endlos streiten. Versichert ist der sog. Wiederbeschaffungswert, also der Wert, den Du benötigst ein vergleichbares Fahrzeug (Alter, Ausstattung, km-Stand, Zubehör usw.) wieder zu beschaffen. Der den Wert festlegende Sachverständige schaut u.a. bei mobile, autoscout usw. und ermittelt den Wert. Ich finde das ist dann der 'wirkliche' Wert. Ein subjektiver Liebhaberwert ist- und kann nicht versichert werden.


    klausram


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    Dummerweise genehmigen sich die Versicherer in diesem Fall gleich mal einen ordentlichen Schluck aus meiner Pulle.


    Wie sieht denn der Schluck aus Deiner Pulle im Schadenfall aus?
    Eine Teilkasko läuft immer bei 100% Beitragssatz.
    Das, wenn die Schadenhäufigkeit steigt, betroffene Fahrzeuge in der Typklasse angepasst werden ist vernünftig zur individuellen Kalkulation.
    Das, wenn der Schadenaufwand insgesamt steigt, auch die Prämien anziehen finde ich auch in Ordnung - wo soll die Kohle denn auch herkommen?


    Wenn jemandem der heißgeliebe W202 gestohlen wird und die Kasko locker 8TEUR löhnt, ist das das normalste der Welt bei Prämien von 150,- EUR p.a. Gleiches gilt für die abertausend Fahrzeugaufbrüche, die im Schnitt bei ca. 1.000-1.400 EUR (Scheiben, Kratzer, Beulen, Armaturenbeschädigungen beim Radioaushebeln etc.) entschädigt werden (ohne Diebesgut). Niemand sagt dann super, hat sich ja gelohnt.
    Steigt der Beitrag aber mal um 4% gibts den großen Aufschrei.


    Nehmt's mir nicht übel, aber ich find diese pauschalen, negativen Aussagen über Versicherer oft unbegründet und ärgerlich.


    Insgesamt schliesse ich mich den Vorredner an. Ein Vorteil eines W202 ist das nicht, oder nur sehr vereinzelte Interesse von Dieben an Teilen oder dem gesamten Fahrzeug. Statt einer Diebstahlwarnanlage würde ich lieber eine vernünftige Police abschliessen, die hilft dann im Fall der Fälle.
    Wenn ein Profi-Dieb dennoch einmal einen W202 besorgen soll, tut er das, egal welche Warnnlage(n) auch immer verbaut wurden.


    durstman Schönen Urlaub!


    Bullitt

    pet


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    Was für Chancen habe ich denn Schaden bezahlt bekommen.


    Gute...


    ...Beim Linksabbieger-Überholunfall, so nennt sich diese Schadenkategorie, trifft zunächst das überwiegende Verschulden den Linksabbieger. Gegen diesen besteht ein sog. Anscheinsbeweis. D. h. der Linksabbieger muß sich entlasten und kann dies lediglich per Zeugenaussagen oder Schadenbilder tun.


    Vorliegend, wenn keine Zeugen das Blinken bestätigen können und die Dame nachweislich nach rechts in Richtung Bordstein fuhr und dort stand, trifft Dich nicht der Vorwurf des Einfahrens in eine unklare Verkehrssituation. Die Schadenbilder können vorliegend keinerlei Entlastung herbeiführen, da diese logischerweise gleich aussehen, egal ob Blinker oder nicht.


    Beim Linksabbiegen kommt es auf 3 Merkmale an:
    - frühzeitiges blinken
    - Fahrzeug deutlich zur Fahrbahnmitte bewegen
    - doppelte Rückschaupflicht (also spätestens vor dem anfahren nach links ein zweites/letztes mal den Schulterblick)


    Bei einem 'normalen' Fall wird i. d. R. eine Haftungsverteilung von 2/3 (Linksabbieger) und 1/3 (Überholer) vorgenommen.


    In Deinem Fall kommt für den Linksabbieger erschwerend hinzu, daß dieser in eine Einfahrt abbiegen wollte. Hier trifft den Abbieger die erhöhte Sorgfaltspflicht gem. §9 (5) StVO, da beim Abbiegen in ein Grundstück eine Gefährdung anderer ausgeschlossen sein muß.


    Wenn die Endstellung der Fahrzeuge bei Eintreffen der Polizei auch noch erkennen lassen, daß die Dame tatsächlich zunächst bis an den Bordstein gefahren war und dies von den aufnehmendes Beamten in der Verkehrsunfallanzeige festgehalten wurde, ist dies ebenfalls belastend für den Linksabbieger. Ferner stehen hierfür Deine Söhne als Zeugen zur Verfügung.


    Alles zusammengenommen hast Du IMHO gute Chancen den Schaden mit einer Quote von 75% bis 100% reguliert zu bekommen.


    Ich würde Dir in diesem Fall anraten einen Rechtsanwalt zu mandatieren, da diese Fälle zu 99% überaus streitig verlaufen und Du mit einer unbedachten Einlassung Angriffsfläche bieten könntest. Die Kosten des Rechtsanwaltes werden, auch ohne Rechtsschutzversicherung, von der gegnerischen KFZ-Haftpflicht übernommen.


    Viel Glück und Gruß Bullitt


    @all
    Auch wenn es nervt, weil wir dieses Thema schon oft hatten, möchte ich an dieser Stelle den permanent dafür werbenden Thommyfarmer ausdrücklich unterstützen: Holt die Polizei zum Unfallort!
    Auch in diesem Fall wird das Durchsetzen der zivilrechtlichen Ansprüche für pet dadurch erheblich erleichtert!

    Sonny


    Zitat

    Was passiert, wenn die Reparatur teurer wird als der Gutachter meinte, denn er konnte den Schaden an der Achse nicht bemessen?


    Dann zahlt die Versicherung die Reparaturkosten an DC und gut. Ein Gutachten ist immer nur eine Schätzung.


    Bullitt

    Ja, der Markt wird imer dünner.
    Ich hatte in 2004 ein gutes 3/4-Jahr gesucht.
    Es gibt nur noch wenige unverbastelte mit korrektem KM-Stand.


    Gib nicht auf, irgendwann stehste davor!


    Gruß Bullitt