Beiträge von Bullitt

    @Bikermaus


    Letztlich kommt es doch darauf an, wieviel Du für die Winterbestuhlung anlegen möchtest. Klar hat nen V6 oder gar nen V8 AMG mehr Spaßfaktor als der 4er z.B. im 180er. Aber kommt es im Winter darauf an?


    Der 180er (wenns halt kein Diesel sein soll) ist ein vergleichsweise günstiges (Anschaffungspreis, Verbrauch, Steuer, Versicherung) und verläßliches Fahrzeug und ist daher speziell auch in Bikerkreisen (ich selbst kenne 2!) gern genommenes Winterfahrzeug.


    Bullitt


    PS: Das das mal ne Bandit war mußte aber auch dazuschreiben! Was für ein herber Umbau! Da komm ich mir auf meiner (Serien)VFR ja wie nen Spießer vor O:) Ich wünsch Dir allzeit ein Rad am Boden und eine handbreit Platz unterm Lenker!!!

    Zitat

    Wenn der Wagen fachgerecht repariert worden ist, muss man das nicht immer als Unfallschaden angeben. Hier kommt es darauf an was beschädigt und wie das behoben worden ist.


    Die sog. Offenbarungspflicht hängt in der Tat jeweils vom Einzelfall ab.


    Verschweigt ein Händler z. B. bei einem 1-jährigen Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 4.000 km einen Lackschaden mit Reparaturkosten von ca. 600,- EUR handelt dieser am Rande der arglistigen Täuschung.


    Die gleiche Beschädigung bei einem 8-jährigen KFZ mit 95.000km auf der Uhr wäre nicht offenbarungspflichtig gewesen.


    Vorliegend denke ich jedoch daß ein Frontschaden mit Rep-Kosten i. H. v. 3.800,- EUR in jedem Fall offenbarungspflichtig war!


    Gruß Bullitt

    Zitat

    Und wenn die Versicherung gut bzw. kulant ist oder Dein dortiger Ansprechpartner, dann bekommst Du dafür eine Pauschale gutgeschrieben und hast auch diese Kosten wieder drin!


    Eine Pauschale für in der Kaskoversicherung nicht erstattungsfähige Gebühren kenne ich nicht.


    Eine Situation für eine Kulanzentscheidung ergibt sich nicht, da die hier in Rede stehenden Gebühren innerhalb der mir bekannten Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen sind.


    Wenn Du also eine solche Pauschale bereits einmal erhalten hast gratuliere ich zu Deinem Verhandlungsgeschick und zieh meine Mütze.


    Gruß Bullitt

    Zitat

    Hast Du eine Teilkasko ohne SB, mußt die Kosten für den ganzen Aufwand nicht einmal selbst bezahlen.


    Die Teilkasko erstattet lediglich die reinen Schilderkosten. Sämtliche mit dem Schildertausch in Zusammenhang stehende Gebühren hingegen nicht.


    Gruß Bullitt

    Stefan


    Ich denke er meint mit 'ich muß löhnen' die Partei, also Ihn selbst und seine KH-Versicherung.


    Zu den Ungereimtheiten mit den Beträgen kann ich ebenfalls nur vermuten, daß die Nebenkosten zu 20% ausgeurteilt 700,- EUR ausmachen und nun natürlich auf Basis dieses Urteils die Kaskoversicherung des Unfallgegners (hatte wohl den reinen Fahrzeugschaden entschädigt) nun auf dieser Quote (20%) die KH-Versicherung in Regreß nimmt und dies zus. 1.500,- EUR ergeben.???


    OK, genug orakelt, vielleicht klärt Schragges ja noch auf was da tatsächlich gelaufen ist.


    Gruß Bullitt