Wie gesagt gilt der Händler vor dem Gesetz als Fachmann. Genau genommen wird vom Händer beim Verkauf sogar erwartet dass er hellseherische Fähigkeiten hat, aber das ist ein anderes Thema.
Wenn Du als Privatmann gegen einen Autohändler vor Gericht ziehst (oder er gegen Dich, völlig egal), ist grundsätzlich zuerstmal der Händler der dumme, denn Du als Privatmann hast ja ganz einfach keine Ahnung von Autos. Vom Händler wird erwartet dass er alle Mängel auf den ersten Blick erkennt.
Also wenn er Dich nich ausdrücklich nach Mängeln fragt, musste genau genommen nich mal das Ruckeln angeben. Würd's aber trotzdem angeben, denn wenn Ihr Euch preislich schon einig seid (mit 500€ für Deinen), is das auch egal.
Solltest nur, wie auch schon gesagt, drauf achten dass im Vertrag steht "Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, da es sich bei dem Verkäufer um eine Privatperson handelt". Dann bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Aber nur nebenbei: Der hat den Wagen nich für 500€ in Zahlung genommen um da nochmal groß Geld dran zu verdienen. Wenn Du hingefahren wärst und hättest das Auto nur verkaufen wollen hättest keine 500€ von ihm bekommen. Wahrscheinlich hätte er ihn gar nich gewollt, denn (ohne den Astra schlecht machen zu wollen) als Händler kann man so ein Auto nich mehr an eine Privatperson verkaufen. Da kann er sich auch gleich nen Strick nehmen. Er verrechnet die Inzahlungnahme mit dem Handlungsspielraum, der im Preis des Omega einkalkuliert war, und verkauft Deinen alten dann an irgendeinen "Exporteur". Und da sind dem die Mängel im Prinzip relativ egal (gut, das wird er vor Dir nich zugeben...).