Beiträge von player1

    Wobei man theoretisch durchaus einen abblendbaren VorMopf-Spiegel in einen Mopf einbauen könnte, wenn man den Stecker ändert. Die Frage ist ob man das will, denn wirklich schön sind diese Lämpchen unten sind ja auch nicht.

    Was ich selbst jetzt im Nachhinein noch gelesen hatte, ist, dass man dann am besten M12er Schrauben mit M14er Kopf (26er Kugel) verwenden sollte, der Kugelbund muss ja passen.

    Ja, ich verwende solche Schrauben auch für meine AMGs. Kann man zum Beispiel im Webshop von SCC gut bestellen. Allerdings muss man sich bei einfachen Stahlfelgen schon fragen, ob es da Spezialbolzen und streng genommen ja auch eine Einzelabnahme sein müssen, anststt einfach passende Felgen zu besorgen die ohne Papierkram mit Standardbolzen montiert werden können. ;)

    Außerdem kommen zu dem Airbag ja auch noch die Befestigung des Türsteuergerätes und die Befestigungspunkte der Türverkleidung hinzu.


    Das sind ja nicht nur ein paar andere Löcher, das Innenblech ist anders geformt. Es sind also echte Blecharbeiten fällig damit das alles einigermaßen passt.

    Ich wollte mir immer mal eine in den Rückspiegel einbauen, habe aber Hemmungen das Gehäuse zu zersägen.


    Von der originalen Kamera müsste man sich jetzt mal den Schaltplan ansehen. Vielleicht lässt die sich ja im 202 anschließen. Laut Verwendungsliste kann man sie im 463 einbauen, da ist es zum 202 ja elektronisch gesehen nicht mehr allzu weit. :/

    Innerhalb der ersten 12 Monate sind ALLE Schäden so anzusehen als hätten sie beim Kauf schon bestanden, halt verdeckt bzw noch nicht sichtbar oder spürbar.

    Was Du beschreibst ist eine Garantie. Im Übrigen gibt es keine "ersten" 12 Monate, die Sachmängelhaftung dauert schließlich nur 12 Monate.


    Ein Händer muss nicht für Schäden aufkommen, die NACH dem Kauf entstanden sind.


    Interessant wirds aber natürlich bei der Beweisbarkeit. Bei z. B. einem Getriebeschaden nach einem Monat kann durchaus davon ausgegangen werden, dass der Schaden schon beim Kauf da war, nur noch nicht erkennbar. Bei einem Steuergerät, das wie Du richtigerweise schreibst kaputt geht oder nicht, sieht das anders aus. Es war nachweislich beim Kauf OK, deshalb muss der Händler dafür nicht aufkommen.


    Möglicherweise wird er es dennoch tun weil er sich nicht streiten will und auf Kundenbindung setzt, aber es bleibt eben eine Sachmängelhaftung, keine Garantie.