Äh, ich verstehe das Problem nicht.
Dein Auto hat einen morschen MKB, jetzt hast Du einen intakten MKB für kleines Geld gekauft an dem EIN Stecker defekt ist.
Was hindert Dich, den Stecker des MKBs aus Deinem Auto zu nehmen?
Man kann es auch andersrum sehen: Wegen eines MKB für 20 € (Neupreis 450 €) machst Du einen Aufstand wegens eines Steckers.
Am MKB sind deren 11 oder mehr dran.
Und ohne zu wissen, was ihr ausgemacht hattet, kann man schwerlich sagen, was fair wäre oder war.
Es ist allgemein üblich, dass erst die Ware, dann das Geld übergeben wird. Kann man schon daraus ersehen, dass in Abs. 1 § 433 BGB geregelt ist, dass der Verkäufer dem Käufer die Sache zu übergeben hat. In Abs. 2 steht dann erst, dass der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen hat.
Anders sieht es beim Versand aus. Da ist es ja wohl allgemein üblich, dass erst das Geld fließt und dann die Ware verschickt wird. Denn man kennt den Käufer oft/meist nicht, so dass man nicht wissen kann ob der zahlt. Bei der regelung im BGB geht man davon aus, dass sich Käufer und Verkäufer gegenüber stehen.
Das ist bei eBay so und in allen Foren die ich kenne auch (ok, ich bekam hier auch schon Kredit, weil man mir vertraut, aber das ist was anderes.)
Viele Grüße
Stefan