Schutz vor Schalten in den 1. / 2. Gang bei Wandlerautomatik von 2000

  • Das kann schon deshalb kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sein, weil dieser einen Angriff von außen in den Verkehr bedingt. Das geht als Fahrzeugführer eh nicht.

    Dafür gibt es den § 315c StGB.

    GrusS