Fragen an die Schweizer und die die sich mit dem Thema KFZ dort auskennen;)

  • hey Leute, da bei uns das Thema Schweiz immer größer wird habe ich mal noch ein paar Fragen, Ich habe zwar schon viele Antworten gelesen und gehört aber auch demnach viel unterschiedliches leider.


    1. Darf man ja angeblich bis zu einen Jahr mit deutschen KZ in der Schweiz fahren, meine Versicherung sagt aber sofort ummelden??
    2. Wenn ich mein Auto als Zollfrei einführe und es dann aber nicht noch 1 Jahr fahren will kann ich es trotzdem ohne Probleme verkaufen?
    3. Wenn ich mir in der Schweiz ein neuen kaufe, wie läuft das mit dem MKF, wenn dieser abgelaufen ist?


    ich glaub das war´s erstmal, hoffe mir kann jemand ne richtige Antwort geben;)


    mfg
    Chris

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    Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!! Walter Röhrl

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    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen! Walter Röhrl

  • Kann dir nur sagen was als Grenzgänger CH-D gilt


    1.Du kannst dir am Zoll das Formblatt 15.30 holen und damit dein Deutsches KFZ 2 Jahre fahren danach muss das Auto mit CH-Kontrollschild versehen werden oder ausgeführt werden, nach den 2 Jahren hab ich das Auto in D auf meine Freundin angemeldet und somit darf ich mit dem unbegrenzt einreisen weil ich ja offiziel kein Auto mehr besitze und es nur an mich geliehen ist von meiner Freundin.


    2. Ja kannst du aber nicht in CH ,sondern nur in D ,ansonsten musst du es nachversteuern und des ist ziemlich teuer.


    3. wenn du in der Schweiz ein Auto kaufst ,wird dich nach ablauf der MFK (Motorfahrzeugkontrolle),das zuständige Strassenverkehrsamt anschreiben wo und wann du die MFK machen musst.Unbedingt Auto vorher putzen mit MOtorwäsche ansonsten schicken die dich gleich wieder heim!


    UNbedingt beachten der Deutsche Führerschein ist in der Schweiz nur ein Jahr gültig und muss in einen CH Führerausweis umgeschrieben werden ansonsten droht eine Buse ab 500CHF und es gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis .
    Sobald du aber ein CH Geschäfts,-Firmenwagen fährst musst du deinen Führerschein sofort umschreiben,da sind die Schweizer auch rikeros ,musste selbst 570Chf zahlen.
    Ist aber ganz easy ,gehst aufs Strassenverkehrsamt holst den Antrag(Geht in manchen Kantonen auch Online)ab zum Sehtest und schon bekommst den CH-Führerausweis (je nach Führerscheinklasse anderst.ich Hab B,BE,M,A)


    In welche gegend willst du gehen?
    Ich bin im CH-Rheintal nähe St.Gallen aber als Grenzgänger.

  • wir wollen nach Biel...


    zu 3. was ist wenn ich ein Auto kauf ohne MKF? Muss ich da erst ein Termin machen wie in D oder wird das angemeldet und bekommt dann ein Termin?


    Mfg

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  • Danke, das hilft mir schonmal ein Stück weiter


    MfG

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