Scheibentönung beim Kombi - müssen dabei die Seitenscheiben demontiert werden?

  • Generell ist das Tönen der Frontscheibe sowie der vorderen Seitenscheiben mit Folie nicht erlaubt.


    Aber es gibt da was, das ist dann auch TÜV-fahig. Also mit ABE bzw Sonderabnahme. Das nennt sich Glascoating. Es ist aber nur eine geringe "Tönung" zulässig, wo die Werksseitige auch noch mit eingerechnet werden muss.


    Danke für deinen Tipp, werde mich diesbezüglich mal schlau machen, fande es bei manchen Autos ganz interessant zu sehen, aber ob es am eigenen gut aussieht ohne Probleme zu geben ist ja immer so ein Ding.


    LG Volker