Hallo,
hatte im letzten Jahr meine 8x17 und 9x17er RH zusammen mit den 225 und 245er Reifen eintragen lassen. Darüberhinaus auch noch die 40/40er H&R Federn. Musste alles als Einzelabnahme nach §19(3) geschehen, da im Gutachten der Federn nur Felgen der Größe 7,5x17 und 8,5x17 gestanden haben. Da ich ja nun seit ner Zeit 55/45er KAW verbaut habe, frage ich mich, ob denn nun wieder alles zusammen in einem Aufwasch geschehen muss (mit Felgen + Reifen), oder die Abnahme der neuen Federn alleine reicht. Ich hatte mal irgendwo gelesen, daß in manchen Scheinen sowas steht wie "in Kombination mit ..." usw ... bei mir stehen im Schein noch die alten H&R:
Zu 20: Mit Fahrwerk H&R Federn Schwarzmetallic ect...
Bei 20 steht das Leergewicht des Fahrzeuges ... also kann ich davon ausgehen, daß bei mir damals nichts in Kombination eingetragen wurde, sondern einzeln betrachtet wurde oder?
Cu
Tom