Parken: 4 Räder auf unbesfestigtem Grund -> 20 Euro
Wo ist sowas geregelt ?
Gruss
Volker
4 Räder auf unbesfestigtem Grund
- VolkerGr
- Erledigt
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Parken und Halten regelt der §12 der StVO.
Im 2/I StVO gibt es einen Passus, der die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge regelt. Da steht dann u.a. "Sie benutzen verbotswidrig den Grünstreifen". Der Verstoß wäre dann ja gegeben, weil Dein Auto irgendwie dort hingekommen wäre. Allerdings sieht die Ahndung anders aus......
- Grünstreifen verbotswidrig benutzt: 5 EUR
- .... u. anderen behindert: 10 EUR
- .... u. anderen gefährdet: 20 EURVielleicht biste haarscharf an einer geschützten roten Waldameise vorbeigefahren.....??
Kann aber auch sein, daß es kommunale Zettler waren, die Dir das Ticket aufgrund der Stadt- oder Gemeindesatzung gegeben haben.
Was ist denn als Tatbestand genau auf dem Ticket drauf und vor allem welche "Kennzahl" (6stellig) ist denn mit aufgeführt bzw. welcher Paragraph??
Weitere Infos findest Du auch hier!
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Ist von der Polizei Nürnberg
Folgende Owi
Geparkt in Grünalage (Als ob ich mitten im Park geparkt hätte )Tatbestand: Mit 4 Rädern auf unbefestigtem Grund (Wäre es bei 3 Rädern billiger geworden ?)
Gruss
Volker -
Nürnberg - na da kenn ich mich dann ja aus! Sach mir mal wo das genau war, von welcher Inspektion und welchem Cop das war. Bitte per PN oder mail!