4 Räder auf unbesfestigtem Grund

  • Parken und Halten regelt der §12 der StVO.


    Im 2/I StVO gibt es einen Passus, der die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge regelt. Da steht dann u.a. "Sie benutzen verbotswidrig den Grünstreifen". Der Verstoß wäre dann ja gegeben, weil Dein Auto irgendwie dort hingekommen wäre. Allerdings sieht die Ahndung anders aus......


    - Grünstreifen verbotswidrig benutzt: 5 EUR
    - .... u. anderen behindert: 10 EUR
    - .... u. anderen gefährdet: 20 EUR



    Vielleicht biste haarscharf an einer geschützten roten Waldameise vorbeigefahren.....??


    Kann aber auch sein, daß es kommunale Zettler waren, die Dir das Ticket aufgrund der Stadt- oder Gemeindesatzung gegeben haben.


    Was ist denn als Tatbestand genau auf dem Ticket drauf und vor allem welche "Kennzahl" (6stellig) ist denn mit aufgeführt bzw. welcher Paragraph??


    Weitere Infos findest Du auch hier!

    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()

  • Ist von der Polizei Nürnberg
    Folgende Owi
    Geparkt in Grünalage (Als ob ich mitten im Park geparkt hätte ;) )


    Tatbestand: Mit 4 Rädern auf unbefestigtem Grund (Wäre es bei 3 Rädern billiger geworden ?)


    Gruss
    Volker

  • Nürnberg - na da kenn ich mich dann ja aus! Sach mir mal wo das genau war, von welcher Inspektion und welchem Cop das war. Bitte per PN oder mail!