Neue Göckel Front und Heck auf meinem W202

  • Zitat

    thommyfarmer schrieb am 09.03.2007 00:32 Uhr:



    Leuchten die verbaut sind, müssen funktionieren oder abgebaut werden - schreiben die das ernsthaft?!


    ja ja verstehen die unter einer abe eine absolut eintragungsfreie betriebserlaubnis oder muss man dannach zum tüv eintragen lassen? wenn man die ohne 3te bremsleute bestellt, dann müsste man doch die 3te bremsleuchte in der heckscheibe net stilllegen...oder?

  • Zitat

    ja ja verstehen die unter einer abe eine absolut eintragungsfreie betriebserlaubnis oder muss man dannach zum tüv eintragen lassen? wenn man die ohne 3te bremsleute bestellt, dann müsste man doch die 3te bremsleuchte in der heckscheibe net stilllegen...oder?


    Wenn die in der Scheibe durch den Spoiler verdeckt ist, muß die im Spoiler angeschlossen sein, sofern Dein Auto vom Zulassungsdatum her mit einer dritten Bremsleuchte ausgerüstet sein muß (frag mich jetzt bitte nicht nach dem Stichtag!).


    Stilllegen heißt im Fall von lichttechnischen Einrichtungen dann "Entfernen", denn wie gesagt, was dran ist, muß funktionieren.


    Wenn Du den Spoiler ohne Leuchte hast und die in der Scheibe noch sichtbar ist, geht das in Ordnung. Braucht Dein Auto keine dritte Leuchte, darf die in der Scheibe dennoch nicht verdeckt sein.




    Zitat

    Was kostet das ca Eintragen ?
    Glaubst du reicht der Klebestreifen oder sollte man das es schon draufkleben?


    Eintrag nach 19/III StVZO (also mit Gutachen) ca. 35 EUR.


    Einzelabnahme nach 21 StVZO (also ohne Gutachten) ca. 100 EUR.


    Klebestreifen finde ich für einen Heckspoiler ein wenig zu wenig. Auch wenn es evtl. im Gutachten steht. Wenn ich den montieren würde, dann mit Scheibenkleber ect. - das hält mit Sicherheit besser und mir wäre wohler!

    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()