BGH erklärt Aufnahmen von Dashcams als Beweis für zulässig

    • Offizieller Beitrag

    Habt ihr eine Dashcam im Fahrzeug 41

    1. Ja. (9) 22%
    2. Nein. (18) 44%
    3. Ich plane eine Anschaffung. (14) 34%
    4. Ich plane keine Anschaffung. (13) 32%

    Heute hat der Bundesgerichtshof Aufnahmen von einer Dashcam als Beweis für zulässig erklärt. Auch wenn die Aufnahmen grundsätzlich gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen, so können sie dennoch als Beweis herangezogen werden wenn ein begründetes Interesse besteht und das sollte bei einem Prozess immer der Fall sein.


    Die permanente Aufzeichnung bleibt jedoch grundsätzlich unzulässig.


    Da Gerichte bisher immer unterschiedlich über die Zulässigkeit entschieden haben hat der Bundesgerichtshof sen Sachverhalt nun ein für alle mal klar gestellt.


    Weitere Infos: https://www.heise.de/newsticke…ittel-gelten-4049320.html

  • Na ja, so klar ist das alles immer noch nicht.


    Das permanente Filmen ist nach wie vor unzulässig. Gegen das Gesetz. Also die Dashcam beim Losfahren einschalten- no no. Nur "anlaßbezogenes "Filmen ist erlaubt, und nur Aufnahmen die aus solchen Szenen bestehen können verwertet werden. Und nur nach Abwägung des jeweiligen Gerichtes,nicht automatisch. Heißt nur wenn der Anspruch auf ein gerechtes Urteil nur durch diese Aufnahmen möglich ist. In allen anderen Fällen bleibt der Persönlichkeitsschutz Unbeteiligter das höhere Gut.


    Es ist einzig entschieden das eine generelle Ablehnung solcher Aufnahmen durch Gerichte nicht möglich ist.

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich hast du recht, das ganze Konstrukt um die Aufnahmen sind ein einziger Widerspruch in sich, allerdings ist das nicht der Fall:


    Heißt nur wenn der Anspruch auf ein gerechtes Urteil nur durch diese Aufnahmen möglich ist.


    Das BGH argumentierte das es möglich sei nur fallbezogene Aufnahmen zu machen, künftig zulässig sind hingegen auch Aufnahmen aus einer Daueraufnahme.


    Wenn man auch ohne Aufnahme zu einem gerechten Urteil kommt, dann braucht man die ja auch nicht zwingend, also wäre es auch nicht schlimm wenn man die Zulässigkeit ablehnt. Ich denke Aufnahmen hauptsächlich werden nur in dem Fall herangezogen wenn man sonst keine Möglichkeit sieht und in den Fällen gibt es keine Ablehnung mehr. Also ist das durchaus eine deutliche Verbesserung.

  • Kurz gesagt: Auch an sich verbotene Aufnahmen können im Einzelfall zur Urteilsfindung herangezogen werden. Wer dauerhaft ohne konkreten Anlaß filmt macht sich nach wie vor strafbar. Der BGH ermöglicht den Gerichten einfach eine Abwägung der Rechtsgüter im Einzelfall. Es wird einen oder anderen sicher helfen-. Und es ist Wasser auf den Mühlen derer die alles und jeden filmen werden.Egal wann ,wo und warum.

  • Na, ich denke mit der neuen Datenschutzverordnung, die ab 25. Mai in Kraft tritt, wird sich das ganze wohl auch erledigt haben und somit die Aufnahmen in die Illegalität schicken.
    Hier wird kein Richter mehr die Aufnahmen für zulässig erklären, den wer hat, gem. neuer Verodnung, den Unfallgegener vorher um Erlaubnis gefraft, dass er ihn und ggf. Zeugen oder andere Passanten filmen darf ?

    Live fast...die young...no time to hang around

  • Die Frage ist ja auch, wie lange schreibt die Kamera mit. Ich denke 24 oder 48 Stunden wird sicherlich keine Gnade finden, aber nach 5-15 Minuten sieht das anders aus.


    DSGVO ist ein anderes Thema. Da hat Deutschland ein ziemliches Problem, weil man das KunstUrhG nicht angepasst hat. Man ist der Meinung, dass das ausreicht. Aber eine Beweisaufnahme vor Gericht ist keine Veröffentlichung, auch wenn die Verhandlung öffentlich ist.


    Mein Tipp: Bringt die Kameras so an, dass diese von außen nicht deutlich zu sehen sind. Speichert nicht endlos Sachen darauf ab und lasst das Thema Youtube und solche Dinge außen vor.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

    • Offizieller Beitrag

    Nein, die DSVGO ist etwas ganz anderes, darin geht es um die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, davon sind Dashcams nicht betroffen, das ist eine komplett andere Baustelle. Es ist ja auch jetzt schon verboten andere Leute ohne Einwilligung zu filmen oder zu fotografieren, daran ändert auch die DSVGO nichts.


    old man hat es im letzten Beitrag auf den Punkt gebracht. Ich möchte noch ein paar Dinge zusätzlich aufführen:


    1. Dashcams kann man auch so betreiben das sie war durchgehend in Betrieb sind, aber zum Beispiel immer nur die letzten 5 Minuten auch wirklich speichern.
    2. Durchgängige Aufnahmen die nur für private Zwecke aufgenommen werden werden nicht geahndet.
    3. Wer Aufnahmen von Dashcams verbreitet kann mit einem Bußgeld bis 300.000 EUR bestraft werden.

  • Eigendlich wurden bisher solche Aufnahmen meistends anerkannt.
    Der Richter hat seinen Ermessensspielraum und da er beim Unfall nicht dabei war freut er sich mal die Wahrheit zu sehen und demzufolge gerecht urteilen zu können.Ansonsten ist er meist in der zwickmühle dem Klagenden zumindest ein bischen Recht zu geben.In der Regel sind das 25%.Natürlich Mist für den Unschuldig beklagten.
    Gilt halt nicht für alle Richter.Aber wirklich für die meisten.
    Das weiß ich aus einer beruflichen Diskusionsrunde mit 5 Richtern wobei es zwar um Urteile im Behindertenrecht ging aber ich selbst diese Frage mit reingestellt habe.
    Denn es ist angedacht die rechtlichen vorausetzungen zu schaffen für Dashcams in Rettungsfahrzeugen.
    Hätte aus unserer Sicht mehrere Vorteile,nicht nur Unfallaufzeichnung(besonders bei Fahrten mit Sonderrechten) sondern auch Rettungsgasse;Gaffer und sonstige Behinderungen zu ahnden.
    Aber der liebe Datenschutz hat Vorrang...noch.
    Die neuste Erwägung ist eine sich selbst überschreibene Aufzeichnung die zb bei einem Unfall angehalten werden kann und nur wenige Minuten aufzeichnung hat.

  • Die Würdigung der Beweise steht dem Richter frei.


    Mnache Richter wollten auch nicht entscheiden, siehe den nun vom BGH entscheidenen Fall aus Sachsen-Anhalt. Aber auch in Bayern fuhren die Richter da eine eher restriktive Linie.


    Dashcams haben in BW inzwischen viele Polizeifahrzeuge auf der Autobahn. Damit werden nach einem Unfall mit Stau die Rettungsgassensünder belangt. Das sind aber Profimaschinen und die werden erst in der Zufahrt zum Stau eingeschaltet. Auch Fahrzeuge der Feuerwehr sind damit manchmal inzwischen ausgestattet. Das dient neben der Einsatzdokumentation und für Lehrzewecke auch der Verfolgung von den Sündern der Rettungsgasse. Dazu wurde wohl vom Innenministerium eine Erlaubnis erteilt.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Also ich als Schichtarbeiter bin jede zweite Woche nun mal leider nachts unterwegs. Ich habe mir vor 2 Jahren schon eine Dash-Cam besorgt, da ich um 01:30 keine Böcke habe, mit den Sheriffs zu diskutieren, ob ich oder der andere Grün hatte. Selbst wenn es die Gerichte nicht anerkennen sollten. Mein Anwalt weiß dann wenigstens, dass ich keinen Scheiß erzähle. Auch zum Thema Abstand. Ich feure schon mal gerne über die freie Autobahn, aber was machst Du wenn Du mindestens 500 Meter Abstand zum Vordermann hast und plötzlich zieht einer direkt von der Einfädelspur hinter dem LKW raus und setzt sich vor Dich. Es scheppert und jetz beweis mal, dass der nicht schon eine Weile vor Dir fährt. Meine Kamera läuft immer mit und überschreibt sich selber wieder.
    Was natürlich gar nicht geht, dass manche Leute ihre Filmerei im Netz veröffentlichen. Diese Filmdokumente sind rein nur zu Beweiszwecken und sonst nix.


    Stell Dir vor es überholt einer auf der Gegenfahrbahn, Du weichst aus, landest im Graben, überschlägst Dich und der Gegner ist fort. Und nun? Du hast Deine Schrecksekunde, merkst Dir natürlich kein Fahrzeugtyp und schon gar nicht die Autonummer. Du gibst an, dass Dir jemand entgegen gekommen ist und die Versicherung meint dass Du zu schnell gefahren und dann aus der Kurve gefolgen bist. Dann ziehst Du Deine Speicherkarte raus und hast Beweise, dass Du die Wahrheit sagst. Was will man denn mehr.
    Keine Bertügereien mehr, keine Falschaussagen, kein Versicherungsbetrug. ich würde als KFZ Versicherer, jedem so eine Kamera bezuschussen. Dann ist es vorbei mit der Lügerei.


    So meine Meinung