Gibt es eine/n C-Klassefahre/in, der/die ein derartiges Leuchtmittel bereits eingebaut und versucht hat?
Bei meiner Suche nach LED bin ich über "lediglich" nicht hinausgekommen.
LED-Leuchtmittel
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Ich hab nur LEDs im Rückfahrscheinwerfer. Jetzt seh ich auch was wenn ich rückwärts fahre...
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Meinst du innen oder Außen? Außen wird ja das meiste laut TÜV nicht gehen
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Habe bei meinem 211er VorMopf die LEDs wieder rausgeschmissen, ... geht vom Erscheinungsbild garnicht, ...
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Was soll da beim TÜV nicht gehen? Bei den Rückfahrscheinwerfern gibt es nur die Vorschrift, dass die bei Vorwärtsfahrt nicht leuchten dürfen. Sonst ist da nichts vorgeschrieben. Bei einem Fahrzeug von mir (2. Käfer) war da ein Scheinwerfer mit 35W Birne dran gewesen und als der hinüber war, habe ich einen NSW mit 55W H3 hingebaut.
ZitatStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§52a Rückfahrscheinwerfer
(1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.
(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen.
(3) An mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf auf jeder Längsseite ein Rückfahrscheinwerfer angebaut sein. Der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen. Diese Rückfahrscheinwerfer dürfen seitlich nicht mehr als 50 mm über den Fahrzeugumriss hinausragen.
(4) Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben.
(5) Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, dass sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten.
(6) Rückfahrscheinwerfer sind nicht erforderlich an
Krafträdern,
land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,
einachsigen Zugmaschinen,
Arbeitsmaschinen und Staplern,
Krankenfahrstühlen.
(7) Werden Rückfahrscheinwerfer an Fahrzeugen angebracht, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen sie den Vorschriften der Absätze 2, 4 und 5 entsprechen.
alles klar
Alle anderen Lampen und Leuchten haben Vorschriften, die von den LED-Dingern i.d.R. nicht erfüllt werden. Ich sehe aber Möglichkeiten z.B. in den Brems-/Rückleuchten (rot) und Blinkern (gelb). Aber da interessiert das die Fraktion der LED-Fuzzies eher nicht.
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LED als Rückfahrscheinwerfer sind wirklich gut. Der TÜV hatte nichts dagegen. Ansonsten reichen mir die LED-Scheinwerfer der anderen Verkehrsteilnehmer, die mich und sicher auch viele andere damit blenden. Die Dinger haben ein fürchterliche weißes Licht. Dann kommt einem auch noch ein SUV entgegen, bei denen die Scheinwerfer durch ihre bauart bedingte Lage höher liegen und noch mehr blendet. Nein danke. Ich liebe ""gelbliches altes Licht ""
Günther
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@ wolfi71
Mein Post war nicht auf dich bezogen - Ich hatte da eher so die Leute im Kopf, welche die Standlichter z. B. durch die billigen eBay LEDs ersetzen usw.
Innenraum interessiert es auch keinen. Der TE hat aber nicht explizit gesagt, wo und was er damit machen will. Im Innenraum fand ich, bringen die net soviel Vorteile, machen aber das Erscheinungsbild zu nichte. Zusätzlich blenden die Nachts wenn man mal das Anmacht (Auch die Leseleuchte) - Mit Birnen geht es so einigermaßen. -
In meinem Golf habe ich LED-Standlichter drin, Farbton warmweiß (2700K), war beim TÜV okay.
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alles klar
Alles klar. Aber das ändert nichts daran, dass Du in die Leuchteinheit (Rückleuchte) ein Leuchtmittel einsetzt, mit dem diese nicht geprüft und genehmigt wurde. Dadurch erlischt eben die Betriebserlaubnis, auch wenns nur um den Rückfahrscheinwerfer geht.
Ob faktisch der Prüfer dazu was sagt oder die Polizei steht auf einem anderen Blatt.
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Zitat
Meinst du innen oder Außen? Außen wird ja das meiste laut TÜV nicht gehen
Rückfahrscheinwerfer sind meistens außen....
@ Player: Ist mir bewusst das dadurch die BE erlischt. Aber ist mir in dem Fall egal. So seh ich aber wenigstens was wenn ich rückwärts fahre. Die Serieenfunzeln sind da echt erbärmlich.
Ansonsten kommen die mir auch nicht ins Auto. Da wird man ja blind wenn man mal den Deckenfluter anschaltet
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