LED-Leuchtmittel

  • player1: Ich bezweifle einfach mal, das im Rückfahrscheinwerfer eine zugelassene Lampe drin sein muss. Da ist zwar meist eine solche drin, aber nur weil verfügbarer.


    Vergleiche hier
    https://www.google.de/url?sa=t…Vaw1ILSKW8WwQWhazHnaW2ISD


    Nenne mir einfach mal den Kennbuchstaben der Verwendung nach ECE für einen Rückfahrscheinwerfer. Ich finde nämlich nichts.


    Ich finde nur:

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Aus der "Regelung Nr. 23 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Rückfahr- und Manövrierscheinwerfer für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger":


    "2.2.2. Eine kurze technische Beschreibung, aus der, außer bei Leuchten mit nicht auswechselbaren Lichtquellen, insbesondere Folgendes hervorgeht:
    a) die vorgeschriebene Kategorie bzw. die vorgeschriebenen Kategorien der Glühlampen; diese Glühlam­ penkategorie muss eine der Kategorien sein, die in der Regelung Nr. 37 und ihrer bei der Beantra­ gung der Typgenehmigung geltenden Änderungsserie genannt werden; und/oder
    b) die vorgeschriebene Kategorie oder die vorgeschriebenen Kategorien der LED-Lichtquellen; diese LED- Lichtquellenkategorie muss eine der Kategorien sein, die in der Regelung Nr. 128 und ihrer bei der Beantragung der Typgenehmigung geltenden Änderungsserie genannt werden; und/oder
    c) der spezielle Identifizierungscode des Lichtquellenmoduls."


    Volltext: http://eur-lex.europa.eu/legal…_.2014.237.01.0001.01.DEU



    Nachtrag: Wer generell solche Dinge sucht, hier eine Übersicht, an deren Ende auch Links zu finden sind, die zu den betreffenden Regelungen führen:
    http://www.bmvi.de/SharedDocs/…LA/un-ece-regelungen.html

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    • Offizieller Beitrag

    Wolfi: Das ist ja alles schön und gut was Du da rausgesucht hast und niemand hat gesagt dass der Gesetzgeber LED-Rückfahrscheinwerfer verbietet. Wenn Du einen separaten LED-Rückfahrscheinwerfer inkl. Gehäuse anbringst und dieser eine Genehmigung hat wird da auch niemand etwas sagen können.


    Was aber bleibt ist, dass Du eine LeuchtEINHEIT hast, die mit den dafür vorgesehenen Leuchtmitteln (Glühlampen, xx-Watt...) abgenommen wurde, und Du setzt da eben was anderes sein. Damit nimmst Du eine Veränderung vor, die faktisch vielleicht niemanden juckt, aber dennoch streng genommen von der Genehmigung abweicht und damit nicht erlaubt ist. Denn das E-Zeichen auf Deiner Rückleuchte beinhaltet die vorgeschriebenen Leuchtmittel. Da spielt es keine Rolle ob LED-Rückfahrscheinwerfer generell erlaubt sind oder nicht, es geht um die Veränderung der Leuchteinheit. Xenon-Scheinwerfer sind auch generell erlaubt, trotzdem darf man bekanntlich keine Xenon-Lampen in Halogenscheinwerfer einbauen. Entweder komplett tauschen oder gar nicht, gleiches gilt eben auch für Rückleuchten.

  • Wenn ich mir die Richtliinie so ansehe, dann stelle ich fest, dass Rückfahrscheinwerfer den Kennbuchstaben AR. KJetzt muss ich mal an meiner Leuchte nachsehen, welche Genehmigung der hat und dann steht da drin, welche Glühlampe da genehmigt ist.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Alternativ schaust Du in die Betriebsanleitung, da dürfte die Angabe, welches Leuchtmittel einzusetzen ist, doch drinstehen. Weshalb sollten davon abweichende Lampen mitgeprüft und abgenommen worden sein? Manchmal ist es doch gar nicht so kompliziert.

  • player1

    Hat den Titel des Themas von „LED-Leuchthmittel“ zu „LED-Leuchtmittel“ geändert.