Zweimal Schadensminderung bei zwei Unfällen?

  • Hallo liebes Forum,


    Am 28.12 habe ich mir ( für meine Verhältnisse) wahnsinnig viel Geld ein W205 gekauft 29500€


    Naja, es ist gekommen wie es kommen musste, in der zweiten Januar Woche ist mir jemand in das Parkende Auto gefahren. 4800€ Schäden laut Gutachter. Dieser Schaden wird am 20.02 bei Mercedes repariert.


    Der Gutachter sagte das das Auto trotz Reparatur danach als Unfallwagen gilt. Ich habe als Ausgleich 470€ bekommen, die hat die Gegnerische Versicherung auch bezahlt.


    Nunja, es kommt wie es kommen musste, Heute ist mir schon wieder einer rein gefahren, diesmal vorne links und nicht hinten links ( wird ja sonst auch langweilig )


    Nunja ich also wieder zu Mercedes und dachte die machen auch diesmal ein Gutachten, aber nein, da der Unfall Verursacher bei der HDI Versicherung ist meinte der MB Mitarbeiter brauchen wir kein Gutachter, wir machen Fotos und dürfen die Kosten dann ohne Gutachter festlegen und die Bezahlt dann die Gegnerische Versicherung.


    Naja soweit so gut, also werden beide Schäden nächste Woche in ein Abwasch Repariert.


    Nur was der Mitarbeiter mir diesmal nicht gesagt hat ob ich jetzt nochmal eine Wertminderung bekomme oder ob es jetzt heißt das Auto ist ja eh schon ein Unfallwagen da gibt es nichts mehr.



    Hat jemand von euch da Erfahrung?


    Diesmal hatte er mir auch nicht gesagt was der Schäden kosten wird. Letztemal hat mir der Gutachter sofort ein Schätzwert gesagt und zwei Tage später Schriftlich bestätigt.


    Diesmal sind Kaputt: Felge zerkratzt, reifen zerkratzt, kotflügel Delle und Kratzer, Stoßstange zerschrammt und PDC Sensor hängt schief. Denke das wird auch nicht gerade mit 3 Mark 50 zu Reparieren sein -.-

    Mercedes Benz C 200 S203 bj. 2005 gefahren von 2014 - 2018

    Mercedes Benz C 200 S205 bj. 2015 gefahren von 2018 - 2020

    Mercedes Benz C 200 S205 bj. 2018 gefahren von 2022 - aktuell

  • 470€ kommt mir für einen 205 als Ausgleich für Wertminderung sehr wenig vor.


    Aber wenn man auf den Fotos nichts sieht, würde ich die Klappe halten und versuchen nochmal zu kassieren.


    Übrigens ist Unfallwagen Unfallwagen. Aber das was der nun hat, sieht eher nach Parkrempler, denn als Unfall aus.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Ob die Wertminderung mit 470,-€ angemessen ist, kann man nur Beurteilen, wenn man den Schadensumfang kennt. Bei nem Betrag von 4700,-€ kann das aber nicht all zu heftig. Das reicht ja gerade mal z. B für den Tausch einer Ruckleuchte und Stoßstangenhaut inkl etwas Richt- und Lackierarbeiten.


    Der zweite Schaden bewegt sich wohl im Bereich Bagatellschaden. Ist nicht mehr als ein Parkrempler und rechtfertigt auch keine Leistung zur Wertminderung.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Ich hätte beide Schäden Auszahlen lassen und wo anders günstiger reparieren lassen. Da sollte ein schöner Urlaub bei raus springen da ist die Wertminderung nen Witz gegen ;)

  • Ich weiß ned, ich weiß ned... ICH würde einen freien Gutachter beauftragen, um nicht im Nachhinein der Dumme zu sein.


    Gründe: Der erste Schaden wurde noch nicht repariert, das Auto hat also zur Zeit einen wesentlich geringeren Wert. Das könnte sich auf die Schadensregulierung negativ auswirken. Man könnte mir Versicherungsbetrug vorwerfen, also ich wäre ein "Crash-Kid, das Unfälle mit fiktiver Abrechnung sammelt. Und Versicherungen ist inzwischen jedes Mittel recht, um sich vor Zahlungen zu drücken, auch zwilichte Mittel wie nachträglich Kürzung des Regulierungsbetrages oder Totalverweigerung der Regulierung aus irgendwelchen Gründen...



    Gruß Torsten

    W202 C200 Classic Selection - Die Alltagssänfte
    Audi Coupe Quattro -
    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • Die spannende Frage beim zweiten Schaden ist, ist es ein Bagatellschaden?
    Wenn nein, gehe zum eigenen Gutachter. Dort musst du natürlich angeben, dass es bereits den Unfall hinten gab. Aber eine weitere, allerdings klar kleinere Wertminderung sollte auch da bei rum kommen. Bei eindeutiger Schuldfrage hast du ein Recht da drauf und das zahlt die gegnerische Versicherung.