W203 Auffahrunfall

  • Hallo docB,


    ich verstehe was du meinst. Ich will mein Auto auch nicht verkaufen aber es ging darum ab welchem Grad man sowas angeben muss. Bin mit ca 10kmh beim anfahren den anderen reingerempelt. Ich kann mir aber nicht vorstellen das man sowas dann unbedingt angeben müsste, weil ja bei vielen Autos so etwas mal vorkommt. Außerdem ist das ja fast gleichzusetzen, wie wenn man gegen ein schneehaufen fährt. Ich denke das das kein Unterschied macht. Und sowas wird ja nicht angegeben.


    Beste Grüße

    • Offizieller Beitrag

    @ Tom


    Naja aber man kann doch sprechen mit dem Käufer und erklären wie gering der Unfall war.


    Wenn im Kaufvertrag aber anzukreuzen ist ob der Wagen mal nen Unfall hatte oder nicht,
    kann er nicht sein Kreuzchen bei Nein machen.


    @ C-classdriver


    Weiß ich. Und ich sag dir ich würde es angeben wenns mal soweit ist.
    Wenn du den Wagen mal verkaufst ist er wahrscheinlich eh nicht mehr viel wert.
    Dann lieber auf Nummer sicher. Meine Meinung.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Ja aber ein Bagatellschaden ist doch kein Unfall, das steht doch sogar in deinem Ausschnitt den du hier eingefügt hast. Also für mich ist das ein Bagatellschaden. Mal bei Wikipdia gespickt:


    Zitat

    Als Bagatellschaden wird ein Blechschaden bei einem Verkehrsunfall bezeichnet, der einen Mindest-Sachwert für die Aufnahme durch die aufnehmende Behörden (vornehmlich die Polizei) deutlich unterschreitet und keinen Personenschaden zur Folge hat.


    Das ist doch nichts was die Polizei aufnimmt, oder?


    Edit:


    Zitat

    Bei Fahrzeugen liegt die Bagatellschadensgrenze etwa bei ? 700.


    Also neuer gebrauchter Scheinwerfer plus Beilackieren, das sind doch keine 700 EUR?

    • Offizieller Beitrag

    Also für mich ist das ein Bagatellschaden.

    Das kannst du doch garnicht sagen ohne den Wagen wie ein Sachverständiger zu begutachten.


    Der schreibt dir noch nen Träger auf, nen Scheinwerfer (weil 5mm Kratzer) dazu ne neue Außenhaut + Lackierung.
    Und schon ist der in den Raum geworfene Betrag von 7 Scheinen locker überschritten.


    Es geht um die effektive Schadenhöhe, nicht um das was Ali um die Ecke fürs beinebeln nimmt.

  • Es gibt da 100.000 Ansichten zu und ebenso viele Urteile. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Aber bei einer 12 oder 13 Jahre oder bei einem Verkauf in 3-4 Jahren 15-17 Jahre alten Kiste ist es relativ egal, ob da mal die Stoßstange und der Scheinwerfer gewechselt wurde. Schreib es drauf und wenn der Käufer dann runterhandeln will, dann wirf ihn raus. Der kauft ja keinen Neuwagen, sondern ein Auto mit altersentprechenden Gebrauchsspuren.


    Dass die Haube ohne Klemmen auf und zu geht, ist ein gutes Zeichen.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Ich will den Schaden ja nicht wieder hinbasteln, sodass es wieder hällt sondern fachgerecht machen lassen. Was ja aber nicht zwangsweise heißt das ich das in der Mercedes Werkstatt machen lassen muss.
    Der Grund wieso mich das so interessiert, ist das das Auto in einem sehr guten Zustand ist. Bis jetzt kein Rost und keine Stellen die anfangen zu Rosten. Hinzu kommt das die Laufleistung sehr niedrig ist (90000km).
    Außerdem wollt ich den Wagen eig Ende 2018 verkaufen und deswegen wissen ob dieses Auto als Unfallwagen durchgeht. Und da hätte es mich natürlich schon interessiert ab wann ein Auto als Unfallwagen durchgeht.

    • Offizieller Beitrag

    Das kannst du doch garnicht sagen ohne den Wagen wie ein Sachverständiger zu begutachten.


    Deswegen habe ich ja auch eine Vorgabe für meine Meinung gemacht:


    Wenn der Schaden lediglich beilackiert wird und sonst nichts außer dem Scheinwerfer getauscht


    Unter der Voraussetzung ist das für mich ein Bagatellschaden.


    Er lässt doch auch kein Gutachten machen sondern bringt den Wagen zu Ali und wenn der das für 500 EUR macht, dann passt das auch mit dem Bagatellschaden. Das ist kein Versicherungsfall, also auch kein Gutachter und keine unnötigen Kosten.

    • Offizieller Beitrag

    Aber ein sich getäuscht fühlender Käufer könnte dies im Ernstfall machen lassen.
    Und dabei könnte rauskommen das es doch nicht so eine Kleinigkeit war.


    Das hätte der C Driver ihm doch wohl sagen müßen!


    Klage - > Fahrzeug Rücknahme oder Schadenersatz.


    Wie gesagt, im Ernstfall.


    Ich möchte nur nicht, dass er blauäugig ran geht weil ihr ihm hier sagt er darf es ruhig verschweigen. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Es geht doch nicht ums Verschweigen, sondern um den Begriff "Unfallwagen". Das man den Verkäufer über den Rempler informiert ist doch klar, aber ich inseriere doch sowas nicht als "Unfallwagen". Ich dachte zumindest das es ihm darum geht.