W203 Auffahrunfall

  • Hallo Leute,


    bin noch neu im Froum und hätt gleich ne frage bzgl dem w203 (Bj 2005). Nach einem Auffahrunfall hab ich mir mein Benz ganz leicht deformiert :(
    Und zwar sind die Halterungen für den linken Scheinwerfer vorne durchgebrochen und meine Stoßstange hat sich leicht nach innen verformt.
    Weiss jemand von euch ob solche Schäden ohne größeren Reperaturaufwand zu beseitigen sind, ohne das die Stoßstange ausgetauscht werden muss?
    Ich würd mich auf Antworten freuen Bilder hab ich auch angehängt.


    beste Grüße

  • Da muss die Stoßstange runter, dann kannst du sehen, was dahinter hin ist. Evtl kann man es richten. Scheinwerfer gibt es auf dem Schrottplatz, wie ggf auch die Stoßstange. Wenn der Träger der Stoßstange kaputt ist, besser austauschen. Da der in Leasingsilber ist, dürfte es keine Probleme geben.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Hallo wolfi71,


    danke für die schnelle Antwort. Dann werd ich demnächst mal bei meiner Werkstatt des Vertrauens ein Besuch abstatten. Denkst du das man die Stoßstange selber abbauen kann und evtl neu ausrichten kann. Oder sollte man dies lieber von einer Werkstatt machen lassen? Und weißt du ob der Wagen jetzt als Unfallauto durch geht oder muss man dies nicht angeben falls ich den Wagen mal weiterverkaufen möchte?


    beste Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Denkst du das man die Stoßstange selber abbauen kann und evtl neu ausrichten kann. Oder sollte man dies lieber von einer Werkstatt machen lassen?

    Das liegt ganz an deiner Kompetenz.


    weißt du ob der Wagen jetzt als Unfallauto durch geht oder muss man dies nicht angeben falls ich den Wagen mal weiterverkaufen möchte?

    Ja es ist jetzt ein Unfallwagen. Wie du selbst geschrieben hast hattest du einen Auffahrunfall.
    Was soll es sonst sein? Ok, vielleicht ein "leichter" Unfallwagen.


    Ich würde dir raten es anzugeben. Alles andere wäre fast schon Betrug.
    Es ist dir schließlich selbst passiert, also weißt du auch davon.

    • Offizieller Beitrag

    Nicht jede Beschädigung macht aus einem Wagen einen Unfallwagen. Wenn der Schaden lediglich beilackiert wird und sonst nichts außer dem Scheinwerfer getauscht wird dann ist das für mich kein Unfallwagen, ist ja nichts groß passiert und der Wert wird auch nicht gemindert. Bei so einem alten Wagen gehören Gebrauchsspuren auch irgendwo dazu.

  • Beschädigungen an Teilen, die ohne weitere Arbeiten ausgewechselt werden können, wie Stoßstange, Scheinwerfer und Kotflügel, gelten nicht als Unfall. Nur wenn Richtarbeiten ider größere Lackierarbeiten erforderlich waren, gilt das rechtlich als Unfall. Es ist aber eine Grauzone, was da nun genau durchfällt. Aber bei einer 12 Jahre alten Möhre ist das weniger das Problem. Da würde eine Versicherung mit Sicherheit von Werterhöhung reden.


    Eine Stoßstange allein und ein Scheinwerfer ist eher kein Unfall.


    Also ich würde das selber ausbauen und ansehen. Vor allem würde ich mal die Haube öffnen, ob es da klemmt. Aber wenn du so fragst, schätze ich deine Fähigkeiten in dieser Hinsicht eher als schwach ein.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Hallo Leute, erstmal danke für die schnellen Antworten! :)
    Ich hab nämlich gelesen das nicht jeder Schaden als Unfall angegeben werden muss. Deswegen war ich mir nicht sicher ab wann ein Wagen als Unfall Wagen gilt. Ich werd mir morgen den längs und Querträger mal anschauen ob der verbogen worden ist. Des weiteren werd ich mal die Stoßstange in der Werkstatt abbauen lassen und schauen ob die an den Halterungen durchgebrochen ist.
    Ich werde berichten :)


    schönen Abend wünsch ich euch allen

    • Offizieller Beitrag

    Beschädigungen an Teilen, die ohne weitere Arbeiten ausgewechselt werden können, wie Stoßstange, Scheinwerfer und Kotflügel, gelten nicht als Unfall. Nur wenn Richtarbeiten ider größere Lackierarbeiten erforderlich waren, gilt das rechtlich als Unfall.

    Bei dir würde ich eher kein Auto kaufen.
    Wie du selbst erwähnst ist es eine Grauzone.
    Im Ernstfall wird ein Gericht entscheiden.


    [Blockierte Grafik: https://i.gyazo.com/764b63c5b454502267b6bbd0cc2d7a71.png]


    Ein Bagatellschaden ist es, wenn du am nem Pöller vorbei schrabbst.
    Nicht wenn du einem drauf fährst und es notdürftig reparierst weil billig und sieht ja eh keiner.



    Du und auch du, Tom, ihr schreibt eure persönliche Einstellung und die teilen viele.
    Sie wollen wissen ob der Wagen einen schweren Unfall hatte, ob er gezogen werden mußte usw.


    Rechtlich ist das aber wirklich gefährlich hier zu sagen " das ist kein Unfall, waren ja nur Scheinwerfer und Stoßstange."
    Damit bewegst du dich auf dünnem Eis und wenn du es als Vorbesitzer verschweigst, nimmst du die Karre im Ernstfall auch Jahre später noch zurück.