Neue Bußgelder ab dem 19.10.2017

    • Offizieller Beitrag

    Und ein elektronisches Gerät in die Hand zu nehmen, setzt dem im Allgemeinen noch eins oben drauf.

    Du ignorierst meine Argumentation.
    Handy am Ohr = du guckst weiterhin nach vorne auf die Straße und solltest alles im Blick haben.

    aber dann schreibt man nicht von Willkür und Geldmache bei jetzigen Verstößen.
    Von daher klingt bei dir nur eine Neidkeule durch, dabei verstehe ich die nicht so wirklich

    Habe ich aber gemacht. Vielleicht schreibst du nicht davon, ich aber.
    Verstehst du meine Argumente nicht, die dazu führen das ich eben von Geldmacherei spreche?
    Rumspielen unten in der Mittelkonsole fällt keinem Polizisten auf Distanz auf.
    Daher wird das wohl kaum geahndet. ;)


    Aber oh! Da hat jemand seine Hand am Ohr, ob er sich jetzt kratzt oder telefoniert, kein Plan.


    Sagst du mir noch wo du Neid entdeckt hast?

  • Handy am Ohr = du guckst weiterhin nach vorne auf die Straße und solltest alles im Blick haben.


    Und was passiert bis du das Ding am Ohr hast?
    Man touched und drückt da drauf rum, am besten noch indem man das Gerät in der einen Hand hat und mit dem anderen bedient und das macht man irgendwo zwischen den Beinen mit Blick nach unten.
    Und im Anschluss ist immer noch eine Hand belegt.
    Sorry, aber es ist ja nicht so, als hätte ich das nicht auch schon alles mal gemacht. Beispielsweise einen Kontakt heraus zu suchen und dann anzurufen ist bzgl. der Ablenkung ein Unterschied wie Tag und Nacht, ob ich das direkt am Smartphone mache oder über BT und das Fahrzeug.


    Rumspielen unten in der Mittelkonsole fällt keinem Polizisten auf Distanz auf.


    Natürlich ist die Beweisbarkeit mit dem "kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät" nicht ganz einfach und natürlich wird es hier auch noch Fälle geben, die der Ablenkung zu viel sein werden, aber das ist doch keine Rechtfertigung Dinge dem noch eins drauf setzen nicht zu verbieten und damit alles als schwachsinnig zu erklären.
    Sprich das neue Gesetz hat seine Grenzen und wird nicht in Perfektion auf der einen Seite alle ablenkenden Situationen vermeiden können, genauso wie es auch Ausnahmen gibt, wo nicht ablenkende Situationen unter Strafandrohung stehen. Aber ich sehe hier durchaus einen gelungenen Kompromiss. Zu sagen jetzt verbieten wir sämtliches total radikal oder wir verbieten gar nichts, halte ich für deutlich schwachsinniger.


    Und zur Geldmacherei taugt das alles ganz sicher auch nichts.

    • Offizieller Beitrag

    Nun ja,
    mein Standpunkt ist, dass der schwerere Verstoß (imho / runter aufs Navi schaun und da rumtippen)
    hier nicht geahndet wird weil man es eben nicht kontrollieren kann.


    Ich halte nicht die Regelung ansich für schwachsinnig,
    aber ich finde es scheiße das man sich genau das rauspickt was man schön als Polizist vom Straßenrand aus
    sehen kann verstehst? Daher der Kommentar mit der Geldmacherei. Für mich macht das Sinn.
    Ich verstehe aber auch deine Ansichtsweise und du hast grundlegend schon recht.



    In der Praxis, ist es für mich, der 5-10 Fahrzeuge am Tag fährt allerdings nicht realisierbar mit Freisprechanlage und co nutzen.
    Und auf der Bahn lässt es sich schlecht rechts ranfahren.


    Daher kommt das halt schonmal vor.
    Zum Glück habe ich 0 Punkte. :whistling:

  • Alles eine Frage der Selbstdisziplin. Vor 20 Jahren gab's noch keine Smartphones. Man musste also zum telefonieren eine entsprechende Zelle suchen, Parkplatz in der Nähe suchen und ggfls. auch noch warten, bis man telefonieren konnte. Und, oh Wunder, wir haben auch ohne ständige Erreichbarkeit überlebt.

  • :rolleyes:
    Jaja früher war alles früher.
    Wir sind auch noch zur Lehre 35km Barfuss durch den Schnee gelaufen und haben dann 12 Std. gearbeitet...

    Gruß,
    Børner

    20376006eu.jpg

    Zitat

    We are all just monkeys with money and guns.

  • Ich halte nicht die Regelung ansich für schwachsinnig,
    aber ich finde es scheiße das man sich genau das rauspickt was man schön als Polizist vom Straßenrand aus
    sehen kann verstehst?


    Noch einmal, die Regelung pickt nicht heraus, sondern verbietet das von dir genannte Beispiel. Allerdings bin ich bei dir, dass die Kontrollierbarkeit da an gewisse Grenzen stößt.
    Aber was soll man denn als Gesetzgeber tun?
    Unsinnig und unverhältnismäßig mit der Verbotskeule um sich schlagen, weil vielleicht einer von hundert Fällen durchgeht aufgrund schlechter Kontrollierbarkeit?
    Oder alles erlauben, was definitiv ablenkend und damit gefährdend ist?



    In der Praxis, ist es für mich, der 5-10 Fahrzeuge am Tag fährt allerdings nicht realisierbar mit Freisprechanlage und co nutzen.


    Warum nicht?
    Schließlich kann man auch mobile Systeme nutzen, die nicht am Fahrzeug hängen. Nicht ganz so elegant, aber am Ende durchaus zielführend.
    Und wenn es nicht geht bzw. einem der Aufwand zu hoch ist, dann muss es halt ohne telefonieren am Steuer funktionieren.

    • Offizieller Beitrag

    Alles eine Frage der Selbstdisziplin. Vor 20 Jahren gab's noch keine Smartphones. Man musste also zum telefonieren eine entsprechende Zelle suchen, Parkplatz in der Nähe suchen und ggfls. auch noch warten, bis man telefonieren konnte.

    Ich frage mich wie die Leute damals Geld verdient haben,
    so ganz ohne Internet und "immer erreichbar - selbst auf der Autobahn". xD

  • Übrigends fallen mir aus erhöhter Position wesentlich mehr Handytipper als Telefonierer auf.
    Würde mal glatt 70 zu 30 schätzen.
    Und mir ist es sehr aufgefallen das ich mit Handy am Ohr nicht mehr konzentriert fahre.
    Ich lass es jedenfalls.